Disziplinarverfahren gegen Wiegand ausgeweitet: unerlaubt in Rechnernetz der EVG eingegriffen, Stadtrat belogen, Geschäftsführer rechtswidrig gekündigt
27. August 2021 | Politik | 13 Kommentare
Das Landesverwaltungsamt hat das Disziplinarverfahren gegen den bereits vom Dienst suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) um weitere Vorwürfe ausgedehnt. Der Ausdehnung liegt eine Streitigkeit um eine Personalangelegenheit in der EVG GmbH aus dem Jahre 2019 zu Grunde, in deren Folge sich der Geschäftsführer der EVG GmbH hat abberufen lassen. Der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) ist Aufsichtsratsvorsitzender der EVG GmbH. Die Vorgänge zogen ein Klageverfahren des seinerzeitigen Geschäftsführers um ausstehende Gehaltsansprüche nach sich. Das Gerichtsverfahren wurde zweitinstanzlich rechtskräftig zu dessen Gunsten entschieden. Die Ausdehnung des Verfahrens ist wegen der in diesem Gerichtsverfahren gewonnenen Erkenntnisse geboten.
Dem Oberbürgermeister wird vorgeworfen, Dienstpflichten verletzt und damit ein Dienstvergehen begangen zu haben. Er steht im Verdacht die Anweisung erteilt haben, ohne hierzu befugt gewesen zu sein, Technik aus Büroräumen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft EVG GmbH in ein städtisches Büro zu verbringen und das Passwort einer beurlaubten Mitarbeiterin zurücksetzen zu lassen, so der Mitarbeiterin gegen den Willen des Geschäftsführers Zugriff auf das unternehmenseigene Firmennetzwerk der EVG GmbH während ihrer Beurlaubung ermöglicht zu haben. (Mehr zu den Hintergründen hier, Hallespektrum 2019)
Weiter wird ihm vorgeworfen, in diesem Zusammenhang wahrheitswidrige Aussagen über die Umstände dieses „Umzuges“ gegenüber dem Stadtrat gemacht zu haben. Er soll vorgegeben haben, es habe zu der Umsetzung der Mitarbeiterin, der Verbringung von Technik und der Erteilung von Zugriffsrechten eine entsprechende Vereinbarung mit dem Geschäftsführer gegeben. Weiter wird ihm vorgeworfen, als Aufsichtsratsvorsitzender keine Einberufung des Aufsichtsrates veranlasst zu haben, um nach der Abberufung des Geschäftsführers auch das zugrundeliegende Anstellungsverhältnis zu beenden. Dem (ehemaligen) Geschäftsführer stehen daher noch Gehaltsansprüche zu.
Der Beamte ist über die Ausdehnung informiert worden und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Ausdehnung des Verfahrens wird umfangreiche weitere Ermittlungen notwendig machen. Ein Abschluss des Verfahrens lässt sich daher aktuell nicht prognostizieren. Bezüglich der bisherigen Vorwürfe sind noch nicht alle Zeugen vernommen worden.
(Quelle: Landesverwaltungsamt)
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Bei dem Wahlergebnis der Landtagswahl haben einige wieder Oberwasser bekommen.
@redhall hier kann man ja immer weiter rumheulen. Die letzten beiden Disziplinarverfahren 1. unter Daggi und das 2. erst vor kurzem abgeschlossen, dauerten jeweils 3 Jahre.
Hüttner ist keine olle Kamelle. Das (letzte) Urteil ist noch druckfrisch.
Es hätte ja auch zu Gunsten des OB ausgehen können. Ist es aber nicht.
Damit erweitert, wird um das Verfahren nicht unter 3 Jahre abgeschlossen sein.
Übrigens, beim „Deichbau“ hat der OB sich ja auch immer viel Zeit beim Schriftwechsel gelassen.
Den Bernd sehen wir nicht wieder. Zudem sind die Belastung so schwerwiegend, dass eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis die logische Konsequenz sein wird. Zudem folgt dann auch noch eine Schadensersatzklage seitens der Stadt.
Da keine Impfdosen in de Handtaschen gefunden wurden, sucht kenia & Co olle Camelle. Tullner sucht nen neuen Job und die CDU will ihn versorgt wissen.
Das Verfahren läuft über die Kommunalaufsicht.
Übrigens, die letzten beiden Verfahren gegen ihn dauerten knapp 3 Jahre und waren in sich abgeschlossen.
Unter 3 Jahren läuft hier nichts.
„Neu ist nur: “Das Landesverwaltungsamt hat das Disziplinarverfahren …um weitere Vorwürfe ausgedehnt.“
…weil es (LVerwA) aufgrund des alten Urteils vom Anfang August dazu verpflichtet war, das ist neu.
Das Urteil ist aber bereits Anfang August gefallen. Warum sollten „Götzenanbeter“ erst jetzt „Lügengericht“ rufen?
Neu ist nur: „Das Landesverwaltungsamt hat das Disziplinarverfahren …um weitere Vorwürfe ausgedehnt.
„Wo steht da was von “Gericht”? Ich lese “Landesverwaltungsamt”.“
Hier:
„Die Vorgänge zogen ein Klageverfahren des seinerzeitigen Geschäftsführers um ausstehende Gehaltsansprüche nach sich. Das Gerichtsverfahren wurde zweitinstanzlich rechtskräftig zu dessen Gunsten entschieden. Die Ausdehnung des Verfahrens ist wegen der in diesem Gerichtsverfahren gewonnenen Erkenntnisse geboten.“
Steht oben im Artikel.
Nachtrag:
Thomas Pleye ist Präsident des Landesverwaltungsamtes.
Stellvertretende Kreisvorsitzende Burgenlankreis : der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Thomas Pleye (Naumburg)…
“ Lügengericht rufen“
Wo steht da was von „Gericht“? Ich lese „Landesverwaltungsamt“.
„Die Ausdehnung des Verfahrens wird umfangreiche weitere Ermittlungen notwendig machen. Ein Abschluss des Verfahrens lässt sich daher aktuell nicht prognostizieren.“
Nachtigall, ick hör dir trapsen.
Der (hoffentlich bald Ex) OB gibt nie einen Fehler zu. Er macht ja keine. Er handelt immer nach dem Moto, „§ 1 ich habe immer Recht. § 2 sollte ich ausnahmsweise mal nicht Recht haben (was ja nicht geht), tritt automatisch § 1 in Kraft.
Mal sehen, wann die Götzenanbeter hier erscheinen und Lügengericht rufen?
Er hat seines noch 🙂
Irgendwann muss er doch einsehen, dass jegliches Vertrauen in sein Handeln verloren ist.