Corona-Lockerungen: Sachsen-Anhalt erlaubt Geburtstagsfeiern

26. Mai 2020 | Politik | Keine Kommentare

Ministerpräsident Reiner Haseloff und seine Kabinettsmitglieder haben heute in einer Online-Konferenz die 6. Corona-Eindämmunghsverordnung vorgestellt. Diese ist mit weiteren, teils erheblichen Lockerungen verbunden. Die Verordnung kann hier eingesehen werden (PDF).

Wie Sozialministerin Petra Grimme erläuterte, ist unter Hygiene- und Abstandsauflagen (1,50 Meter) so ziemlich alles wieder erlaubt bzw. geöffnet, bis auf:

-Clubs,

-Discos

– Messen

– Jahrmärkte

– Großveranstaltung über 1000 Personen

Nach wie vor bleiben folgende Auflagen Abstandsgebot und Mund und Nasenschutz

Jetzt dürfen sich (unter einhaltung des Abstandsgebotes) Gruppen bis zu 10 Personen in der Öffentlichkeit wieder treffen.

Es dürfen nun private Feiern aus allen möglichen „besonderen Anlässen“ stattfinden. Solche Anlässe sind Gebutrtstag, Einschulung, Zeugnisfeiern usw. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt worden.

Gestattet werden weiterhin: fachkundig organisierte Zusammenkünfte und Ansammlungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen wie Meetings, Seminare, Führungen, Fachveranstaltungen, Fachkongresse. Mitglieder- und Dclcgiertenversammlungen, Informations- Veranstaltungen für Volksbegehren und Volksinitiativen. Veranstaltungen von Vereinen, Organisationen, Einrichtungen und Parteien sowie kirchliche und standesamtliche Trauungen und Beisetzungen; die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 100, ab dem I. Juli auf 250 begrenzt;

Private Veranstaltungen dürfen ab dem 28. Mai mit bis zu 100 Personen stattfinden, später soll auf 250 Personen erweitert werden. Bedingung hierfür ist, dass diese professionell geführt sind, also beispielsweise von einem Gaststättenbetreiber (Also nicht einem Alleinunterhalter, wie die Ministerin betonte).

Ab dem 2. Juni sollen die Grundschulen schrittweise wieder öffnen, gab Bildungsminister Marco Tullner bekannt. Von 8.-15 Juni sollen die Grundschulen dann in den Regelbetrieb überführt werden können. 90% der Schulen bieten in den Pfingstferien ein freiwilliges Ferienangebot an. Es wird überlegt, ob dies auch in den Sommerferien möglich sein wird, hierzu müssen jedoch noch die bisherigen Erfahrungen ausgewertet werden.

 

 

 

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