Corona-Lage der Stadt: 47 Neuinfektionen und neue Eindämmungsverordnung

14. Dezember 2020 | Natur & Gesundheit, Politik | Keine Kommentare

Am heutigen Tag meldet die Stadt Halle (Saale) 47 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Damit liegt die Zahl der aktuell Infizierten bei 529 Personen und die 7-Tage-Inzidenz bei nunmehr 133,06.

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gab heute außerdem bekannt, dass leider zwei weitere Todesfällen gemeldet wurden. So sind am Wochenende im Elisabeth-Krankenhaus zwei Männer im Alter von 70 und 80 Jahre gestorben. Ein Patient starb mit, ein Patient an einer Corona-Infektion. Die Zahl der seit Ausbruch der Pandemie in der Stadt zu beklagenden Verstorbenen liegt somit nun bei 42. Im Krankenhaus werden außerdem aktuell 83 Personen behandelt, 66 von ihnen sind Hallenserinnen und Hallenser. In intensivmedizinischer Behandlung befinden sich hiervon 26.

Zu den Neuinfektionen sagte Wiegand, es seien auch weiterhin nahezu alle Altersgruppen gleich stark betroffen. Am heutigen Tag war demnach nur ein leichtes mehrheitliches Infektionsgeschehen bei den über 70-jährigen Menschen im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen zu verzeichnen.

Neben Infektionen aus dem Bereich der Alten- und Pflegeversorgung seien außerdem ebenfalls viele Neuinfektionen auf das private Umfeld und auf den Kontakt zu infizierten Freunden und Familienmitgliedern zurückzuführen. Weitere Fälle betreffen aber beispielsweise auch medizinische Mitarbeiter aus dem Bergmannstrost und Kinder und Jugendliche aus insgesamt 7 Kitas bzw. Schulen der Stadt.

Abschließend wies der Oberbürgermeister auf den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten hin, der bereits gestern von der Stadt dargestellt worden war. Demnach werde die neue Eindämmungsverordnung des Landes am Mittwoch in Kraft treten und tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten enthalten.

Der Apell lautete deshalb deutlich: „Reduzieren Sie Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum; Verzichten Sie generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten; Veranstalten Sie keine privaten Feiern und vermeiden Sie nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr.“

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