Corona-Krise: das sonst so lockere Sachsen-Anhalt besteht auf Beherbergungsverbot

12. Oktober 2020 | Politik | Ein Kommentar

Während Ministerpräsident Reiner Haseloff hinsichtlich der Corona-Restriktionen einen ziemlich lockeren Kurs präferiert, und so beispielsweise gegen Zwangsgelder für Maskenverweigerer ist, besteht das Sozialministerioum unter Ministerin Petra Grimm-Benne wiederum auf dem in anderen Bundesländern umstrittenen Beherbergungsverbot. So hat sie heute  das in Sachsen-Anhalt seit dem Sommer geltende Beherbergungsverbot als wichtigen Baustein der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gewertet: „Das Beherbergungsverbot hat dazu beigetragen, dass sich die Zahl der Neuinfektionen in Sachsen-Anhalt immer noch auf vergleichsweise niedrigem Niveau bewegen. Wir sollten es beibehalten“, sagte Grimm-Benne vor dem Hintergrund der aktuellen bundesweiten Debatte.

Es handele sich dabei nicht um ein allgemeines Reiseverbot. „Reisen in und nach Sachsen-Anhalt sind unabhängig vom Anlass möglich“, stellte Grimm-Benne klar. Untersagt sei die Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken, wenn sie ihren Wohnsitz in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt haben, in denen in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gemeldet wurden. Eine Ausnahme gelte auch hier: kann der Gast einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, kann er übernachten.

Grimm-Benne: „Die Einschränkung trifft Touristen und Urlauber. Übernachtungen auf Geschäftsreisen sind erlaubt, auch die Übernachtung aufgrund von Familienbesuchen.“

Was bundesweit jetzt für innerdeutsche Reisen in der Diskussion ist, gelte in Sachsen-Anhalt bereits seit dem Sommer und habe sich bewährt. Grimm-Benne mahnte zugleich zur Vorsicht: „Achten Sie auf Abstand und Hygiene, im Alltag, ganz besonders aber auch bei Ausflügen in beliebte Regionen. Vermeiden sie möglichst größere Menschenansammlungen.“

Ergänzend wies Grimm-Benne darauf hin, dass es bei Einreisen aus Hotspots innerhalb Deutschlands keine Quarantänepflicht in Sachsen-Anhalt gebe.
Diese gilt generell nur bei Einreisen aus dem Ausland, nicht innerhalb des Bundesgebiets.

 

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