Corona-Krise: das sonst so lockere Sachsen-Anhalt besteht auf Beherbergungsverbot
12. Oktober 2020 | Politik | Ein KommentarWährend Ministerpräsident Reiner Haseloff hinsichtlich der Corona-Restriktionen einen ziemlich lockeren Kurs präferiert, und so beispielsweise gegen Zwangsgelder für Maskenverweigerer ist, besteht das Sozialministerioum unter Ministerin Petra Grimm-Benne wiederum auf dem in anderen Bundesländern umstrittenen Beherbergungsverbot. So hat sie heute das in Sachsen-Anhalt seit dem Sommer geltende Beherbergungsverbot als wichtigen Baustein der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gewertet: „Das Beherbergungsverbot hat dazu beigetragen, dass sich die Zahl der Neuinfektionen in Sachsen-Anhalt immer noch auf vergleichsweise niedrigem Niveau bewegen. Wir sollten es beibehalten“, sagte Grimm-Benne vor dem Hintergrund der aktuellen bundesweiten Debatte.
Es handele sich dabei nicht um ein allgemeines Reiseverbot. „Reisen in und nach Sachsen-Anhalt sind unabhängig vom Anlass möglich“, stellte Grimm-Benne klar. Untersagt sei die Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken, wenn sie ihren Wohnsitz in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt haben, in denen in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gemeldet wurden. Eine Ausnahme gelte auch hier: kann der Gast einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, kann er übernachten.
Grimm-Benne: „Die Einschränkung trifft Touristen und Urlauber. Übernachtungen auf Geschäftsreisen sind erlaubt, auch die Übernachtung aufgrund von Familienbesuchen.“
Was bundesweit jetzt für innerdeutsche Reisen in der Diskussion ist, gelte in Sachsen-Anhalt bereits seit dem Sommer und habe sich bewährt. Grimm-Benne mahnte zugleich zur Vorsicht: „Achten Sie auf Abstand und Hygiene, im Alltag, ganz besonders aber auch bei Ausflügen in beliebte Regionen. Vermeiden sie möglichst größere Menschenansammlungen.“
Ergänzend wies Grimm-Benne darauf hin, dass es bei Einreisen aus Hotspots innerhalb Deutschlands keine Quarantänepflicht in Sachsen-Anhalt gebe.
Diese gilt generell nur bei Einreisen aus dem Ausland, nicht innerhalb des Bundesgebiets.
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So ein Käse, warum sind denn Geschäftsreisende was anderes als Touristen oder Urlauber? Wer will das auseinanderhalten?
Und wann endlich kann sich diese Landesregierung zu einem einheitlichen Muster verständigen? Jeder sagt da was anderes… Macht keinen guten eindruck nach außen, wenn man sich da nicht mal intern absprechen kann…