CDU-Landtagsfraktion will Jägern ihre halbautomatischen Waffen nicht wegnehmen

5. November 2019 | Politik | 8 Kommentare

Zur aktuellen Diskussion um das Verbot sogenannter halbautomatischer Sportwaffen erklärt Markus Kurze, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion und Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Immer wenn Straftäter, Amokläufer, Extremisten oder Terroristen illegale Waffen einsetzen, braucht man nicht lange auf die Forderung warten, das Waffenrecht wieder zu verschärfen. Im internationalen Vergleich ist das deutsche Waffenrecht eines der strengsten überhaupt. Strenge Regeln sorgen dafür, dass das Führen und Besitzen von Waffen nur mittels Waffenbesitzkarte oder Jagdschein zulässig ist. Deshalb lehnen wir die plakative Forderung der SPD zum Verbot von sogenannten Halbautomatik-Gewehren ab. Sportschützen und Jäger sind gesetzestreue Mitbürger, die nicht immer wieder unter Generalverdacht gestellt werden sollten!“

Zu Recht habe die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder im Jahr 2002 eine bis dahin bestehende Verbotsregelung für halbautomatische Schusswaffen mit Ähnlichkeit zu Kriegswaffen aufgehoben.
„Nach dem schrecklichen Anschlag in Halle sollten wir nicht so tun, als ob ein Verbot von halbautomatischen Sportwaffen solche Fälle zukünftig verhindern könnte. Derartige Forderungen eröffnen eine Diskussion, in der das Bild entsteht, dass nur in einer Welt ohne Waffen Menschen nicht erschossen werden können und daher Sportwaffen generell zu verbieten sind.

Diese Diskussion geht jedoch am eigentlichen Problem vorbei. Daher setzt sich die CDU-Fraktion für zielführende Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes in Sachsen-Anhalt ein. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten und Terroristen! Wer nicht mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, darf keine Waffe in die Hände bekommen!“

 

Hintergrund: Halbautomatische Waffen sind solche, bei denen nach Betätigung des Abzuges und Auslösen des Schusses automatisch eine neue Patrone nachgeladen wird und der Abzug wieder gespannt ist, der nächste Schuss also sofort wieder ausgelöst werden kann.

Seit 2016 schon ist der Einsatz solcher Waffen audf der jagd eistark eingeschränkt: “

“Verboten ist, mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen”.

Diese Regelung betrifft somit ein Jagdgewehr, das ein Halbautomat ist, jedoch nicht die halbautomatischen Kurzwaffen, die in der Regel von Jägern mitgeführt werden.

 

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