CDU-Landtagsfraktion fordert: Maskenpflicht nur noch im medizinischen Bereich
6. Oktober 2022 | Politik | 3 Kommentare
CDU will die Maskenpflicht auch in vollbesetzten Straßenbahnen aufheben
In der aktuellen Fraktionssitzung der CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde von den Abgeordneten mehrheitlich beschlossen, dass mit dem Auslaufen der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung, ab dem 29.10.2022 die Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt nur noch für den medizinischen Bereich umgesetzt werden soll. Dieser Bereich umfasst alle Krankenhäuser und Arztpraxen in denen eine Verpflichtung zum Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken in Sachsen-Anhalt gelten soll.
Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende, Guido Heuer: „Mit dem heutigen Beschluss konzentrieren wir uns auf den Schutz der vulnerablen Personengruppen im medizinischen Sektor. Eine hohe Impfquote sowie eine geringe Hospitalisierungsrate rechtfertigen, auch vor dem Hintergrund neu auftretender Virusvarianten, keine grundsätzlichen staatlich verordneten Eingriffe in persönliche Freiheits- und Entscheidungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zum Schutz vor COVID-19 mehr. Die Wirksamkeit von Masken ist, bei richtiger Anwendung, wissenschaftlich nachgewiesen. Durch umfangreiche Aufklärungs- und Informationskampagnen genießt die Maske als Schutzinstrument eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir plädieren hier an die Eigenverantwortung unserer Bürgerinnen und Bürger, zur korrekten Anwendung von medizinischen oder FFP2-Masken.“
Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze, ergänzt: „Jeder Bürger kann ein Impfangebot nutzen und in Eigenverantwortung über individuelle, persönliche Schutzmaßnahmen (z.B. freiwilliges Tragen von Masken, Abstandhalten, Meiden von Großveranstaltungen etc.) entscheiden. Dem mündigen Bürger sollte hier ein eigenverantwortlicher Umgang mit den Risiken für sich und seine Umgebung abverlangt werden können. In diesem Zusammenhang üben wir deutliche Kritik am Bundesgesundheitsminister, dessen ständigen Warnmeldungen und Medienauftritte mehr zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen, als der Aufklärung dienen.“
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@Hei-wu, immer erst denken, dann schreiben! Die geforderten FFP2 Masken sind ursprünglich gedacht als Arbeitsschutzmasken vor allem bei großer Staubbelastung und wurden noch nicht einmal im med. Bereich eingesetzt. Mal kurz darüber nachdenken weshalb? Vielleicht weil FFP2 Masken die Atmung beim längeren Tragen zu sehr einschränken?
Es gibt im Arbeitschutzbereich deshalb strenge Regeln, wie lange man diese tragen darf und wie lange anschließend ein Pause des Tragens sein sollte.
Bei geringer Belastung sind dies max. 75 Minuten mal Faktor 1,5, also höchsten 2 Stunden bei gesunden Personen ohne jegliche Einschränkungen!
Schon bei einem leichten Infekt ist das Tragen über länger Zeit nicht mehr angesagt, weil bei dauerhafter Mundatmung einem nach kurzer Zeit die Luft weg bleibt.
Einem freiwillegem Tragen steht dem nichts entgegen!
Übrigens schon mal angesehen?
Da reden sicherlich keine Idioten.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/st-anna-pflegeheim-ulm-leidet-unter-maskenpflicht-100.html
Sicher sind die von Jens Spahn beschafften Masken alle, und die CDU sucht neue Sponsoren?
Ich bin auch für Aufhebung aller Waffenverbotszonen und Freigabe aller, auch harter, Drogen, denn: „Dem mündigen Bürger sollte ein eigenverantwortlicher Umgang mit den Risiken für sich und seine Umgebung abverlangt werden können“.