Bundesschiedsgericht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schließt Mitglied Sven E. aus

19. September 2017 | Kurznachrichten, Politik | Keine Kommentare

Das Bundesschiedsgericht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 9. Sept. in Berlin ein Mitglied des Kreisverband Saalekreis in zweiter Instanz ausgeschlossen, weil es im Vorfeld der Landtagswahl 2016 zur Wahl einer konkurrierender Partei aufgerufen hatte. Zuvor hatte bereits das Landesschiedsgericht Sachsen-Anhalt auf Ausschluss erkannt. Der Ausschluss ist damit wirksam. Die Person ist ab sofort kein Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehr.

Zum nunmehr rechtswirksamen Parteiausschluss erklärt Sebastian Striegel, Kreisvorsitzender: „Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts, Sven E. aus der Partei auszuschließen, ist konsequent und war zwingend. Wer zur Wahl konkurrierender Parteien aufruft und durch sein Agieren völkischem Rassismus den Weg bereitet, kann kein Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen ein für Demokratie und Weltoffenheit. Wir verteidigen die Menschenrechte und den Rechtsstaat. Rassismus, Antisemitismus und Verschwörungstheorien haben bei uns keinen Platz. Wer mit Rechtsextremen gemeinsame Sache macht, kann kein Mitglied unserer Partei sein.

Ich bin dankbar, dass mit dem Ausschluss des Betroffenen ein Schlusspunkt gesetzt ist und nunmehr zwei Schiedsgerichte gleichlautend und abschließend entschieden haben.“

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