Auseinandersetzung um die „Städtische Zeitung“ erreicht den Landtag

5. April 2019 | Politik | 7 Kommentare

Nachdem das Ministerium des Inneren und des Sports Ende Februar in einer Pressemitteilung über eine Strafanzeige des Innenministers Holger
Stahlknecht gegen einen Journalisten der Städtischen Zeitung Halle informiert hatte, stellen sich weiter Fragen nach dem Vorgehen des Ministers. Hierzu erklärt die innenpolitische Sprecherin und  stellvertretende Fraktionsvorsitzende Henriette Quade:

„Das Ministerium hatte mitgeteilt, der Minister habe den Journalisten wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angezeigt, dazu wurde der volle Name des Journalisten und das Medium genannt, für das er schreibt. Eine Richtigstellung der als falsch beschriebenen Tatsachen erfolgte in der bemerkenswert kurzen Pressemitteilung nicht.

Üblicherweise wird in solchen Fällen eine Richtigstellung gegenüber dem veröffentlichenden Medium und ggf. im Wege einer Abmahnung die Unterlassung gefordert. Der Innenminister griff stattdessen direkt zum Strafrecht und der öffentlichen Information seines Ministeriums über die Strafanzeige. Aufforderungen zur Richtigstellung und Unterlassung erreichten den betroffenen Journalisten erst nachdem die Strafanzeige gestellt und die Pressemitteilung dazu veröffentlicht worden waren und nachdem ich am Abend zuvor eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu diesem Vorgang veröffentlicht hatte.

Mein Eindruck ist, dass der Minister hier nicht Tatsachen geraderücken, sondern ein Zeichen an Journalistinnen und Journalisten senden wollte. Er hat mit dem Strafrecht zur ultima ratio gegen ein kleines Lokalmedium gegriffen, statt einfach mit einer Richtigstellung und transparenter Pressearbeit den Sachverhalt aufzuklären. Das erscheint mir ein unverhältnismäßig hartes Vorgehen gegen Journalisten und wirft Fragen nach dem Umgang des Ministers und seines Ministeriums mit der Presse auf.“

Print Friendly, PDF & Email
7 Kommentare

Kommentar schreiben