Auseinandersetzung um die „Städtische Zeitung“ erreicht den Landtag
5. April 2019 | Politik | 7 KommentareNachdem das Ministerium des Inneren und des Sports Ende Februar in einer Pressemitteilung über eine Strafanzeige des Innenministers Holger
Stahlknecht gegen einen Journalisten der Städtischen Zeitung Halle informiert hatte, stellen sich weiter Fragen nach dem Vorgehen des Ministers. Hierzu erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Henriette Quade:
„Das Ministerium hatte mitgeteilt, der Minister habe den Journalisten wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angezeigt, dazu wurde der volle Name des Journalisten und das Medium genannt, für das er schreibt. Eine Richtigstellung der als falsch beschriebenen Tatsachen erfolgte in der bemerkenswert kurzen Pressemitteilung nicht.
Üblicherweise wird in solchen Fällen eine Richtigstellung gegenüber dem veröffentlichenden Medium und ggf. im Wege einer Abmahnung die Unterlassung gefordert. Der Innenminister griff stattdessen direkt zum Strafrecht und der öffentlichen Information seines Ministeriums über die Strafanzeige. Aufforderungen zur Richtigstellung und Unterlassung erreichten den betroffenen Journalisten erst nachdem die Strafanzeige gestellt und die Pressemitteilung dazu veröffentlicht worden waren und nachdem ich am Abend zuvor eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu diesem Vorgang veröffentlicht hatte.
Mein Eindruck ist, dass der Minister hier nicht Tatsachen geraderücken, sondern ein Zeichen an Journalistinnen und Journalisten senden wollte. Er hat mit dem Strafrecht zur ultima ratio gegen ein kleines Lokalmedium gegriffen, statt einfach mit einer Richtigstellung und transparenter Pressearbeit den Sachverhalt aufzuklären. Das erscheint mir ein unverhältnismäßig hartes Vorgehen gegen Journalisten und wirft Fragen nach dem Umgang des Ministers und seines Ministeriums mit der Presse auf.“
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Vor allem aber, weil keine entsprechende Gegendarstellung irgendwo veröfffentlicht wurde…
@fractus, wieso sollte die Existenz der Stäz gefährdet sein. Wenn sie nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit geschrieben haben und das auch gerichtsfest belegen können ist doch alles gut und sie haben nichts zu befürchten. Sollten es aber aus den Fingern gesogene, auf hörensagen beruhende Zeilen gewesen sein ist es nicht nur Jurnalistisch bedenklich sondern auch berechtigt zu ahnden. Also wenn die Stäz die Unwahrheit geschrieben hat, hat sie sich das selbst eingebrockt.
Und der will Ministerpräsident werden.
Gott bewahre.
Schade, die Hasi-Leute hätten Stahlknecht wegem seomer frei erfundene Verleumdungen verklagen sollen.
Auch wenn danach Stahlknechts Existenz sicher nicht gefährdet wäre, leider aber im aktuellen Fall die von der StäZ
Gestern gab’s im 1. den Polizeiruf „Sumpfgebiete“ mit Matthias Brandt in der Hauptrolle. Der Film erinnert stark an das Schicksal vom Gustl Mollath und wirft somit ein Licht auf den Zustand dieser Demokratie, der nur als erbärmlich beschrieben werden kann. Hat zwar nichts mit Halle und dem Thema hier zu tun, aber eigentlich doch. Vieleicht hat ja jemand von euch den Film schon gesehen. Ich kannte ihn schon.
Es kann ja sein, dass Oberstleutnante der Reserve der hiesigen Bundeswehr weit weg, also in Deutschland z.B., schon mal explodierende Trafohäuschen via Video gesehen haben.
Wer die Keule des Strafrechts benutzt, um eine kleines (von der Anzahl der Redakteure) Lokalmedium an den Pranger zu stellen zeigt einfach nur, dass er wenig bis kein Demokratieverständnis hat. Man kann auch sagen „betroffene Hunde bellen oder besser beißen“.
In der Schule würde es Nachhilfeunterricht geben.