Arbeitgeberverband mault über GroKo-Vertrag: Einschränkung der Befristung von Arbeitsverhältnissen seien eine „Bremse der Digitalisierung“

8. Februar 2018 | Politik | 3 Kommentare

Tausende von Arbeitnehmern im Lande haben nur eine befristete Anstellung. Dies betrifft insbesondere jüngere und gut ausgebildete Menschen. Eine Familienplanung ist deshalb für sie oft nur noch unter Schwierigkeiten möglich. CDU und SPD debattierten deshalb während der Koalitionsverhandlungen um eine Regelung. Die SPD wollte sachgrundlose Befristungen grundsätzlich abschaffen. Durchsetzen konnte sie sich nicht. Es kam zu einem Kompromiss, der vorsieht, dass befristete Verträge über einen Zeitraum von insgesamt 5 Jahren bei dem selben Arbeitgeber unterbunden werden sollen. Während viele SPD-Mitglieder jetzt enttäuscht sind, dass die geforderten Regelungen zur Einschränkung befristeter Arbeitsverträge zu lasch sind, regt sich auf der anderen Seite schon der Protest der Arbeitgeberlobby. Aus Magdeburg erreichte Hallespektrum bereits der erste Aufschrei, den wir hier wiedergeben:

„Kleine und mittelständische Unternehmen haben von der zukünftigen Bundesregierung Deregulierungen im Arbeitsrecht erwartet – aber das Gegenteil ist der Fall. Und wieder ist nichts für den Mittelstand passiert“, erklärt Arbeitgebervorstand Klaus-Dieter Weber (Allgemeiner Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. – AVW)
In Zeiten der Digitalisierung und zunehmenden Flexibilisierung brauchen Unternehmen flexible Handlungsspielräume im Arbeits- und Sozialrecht, um auf nationale und internationale Märkte reagieren zu können. „Aktuell ist die wirtschaftliche Lage Deutschlands in den meisten Wirtschaftsbranchen positiv und die Aussichten der Unternehmen stimmen hoffnungsvoll. Das wäre Anlass gewesen unter der Überschrift „Gute Arbeit“ im Koalitionsvertrag zukunftsweisende Neujustierungen für Unternehmen im Arbeitsrecht vorzunehmen.
Die momentane gute wirtschaftliche Entwicklung ist allerdings kein Naturgesetz. Deshalb müssen jetzt die Weichen durch die Große Koalition für einen langfristig tragenden Aufschwung gestellt werden“, so Klaus-Dieter Weber.

Wir haben den Abbau von bürokratischen Regelungen erwartet. Aber auch Vereinfachungen beim Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) wären Erleichterungen für Unternehmen gewesen. Der Paragraf 16 des TzBfG zwingt Arbeitgebern, bei rechtsunwirksamen Befristungen, befristete Arbeitsverträge auf unbestimmte Zeit auf. Hier wäre jedoch eine Lockerung notwendig gewesen.

Jetzt kommen weitere nichtzeitgemäße Belastungen hinzu. Ein flexibles Reagieren auf Auftragsschwankungen in der privaten Wirtschaft ist mit den Regelungen des Koalitionsvertrages schwer realisierbar. Hier heißt es: „Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben.“ Damit werden Beschäftigungsverhältnisse blockiert. Was dem Mittelstand zugemutet wird ist nicht vertretbar. Von der Unterstützung flexibler Arbeitsformen kann hier nicht mehr die Rede sein. Befristungen bieten gerade Berufseinsteigern einen Weg in das Berufsleben. Die demographische Entwicklung und der Fachkräftebedarf werden zukünftig für denjenigen eine langfristige Chance bieten, der sich durch berufliche Alleinstellungsmerkmale, Tugenden und Einsatzbereitschaft in die Arbeitswelt einbringt.
In den nächsten Jahrzehnten werden wir einem totalen Wandel in den Arbeitsabläufen unterliegen, ob dann noch Befristungen eine Rolle spielen werden, das wird die Zeit zeigen. Es wird sich die Frage von selbst beantworten, ob der Koalitionsvertrag zeitgemäß war und die Zahl der Befristungen, die seit Jahren im Bundesdurchschnitt lt. Statistischem Bundesamt unter 8 % aller  Beschäftigungsverhältnisse liegt, eines der entscheidenden Themen der großen Koalition war!

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