Anwaltskanzlei soll Disziplinarverfahren gegen Bernd Wiegand führen
5. September 2013 | Politik | 12 KommentareEin von der damaligen Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados gegen den damaligen Innendezernenten Bernd Wiegand angestrengtes Disziplinarverfahren beschäftigt weiterhin den Stadtrat.
Die Räte wollten sich ursprünglich aus der Affäre ziehen. In seiner Februar-Sitzung hatte der Stadtrat deshalb das Verfahren an das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsicht abgeben wollen. Das Landesverwaltungsamt machte aber klar, dass es den Stadtrat als obersten Dienstherren Wiegands ansieht und dieser das Verfahren nicht an die Kommunalaufsicht abgeben kann. Stattdessen sollte der Rat einen Vertreter aus seinen eigenen Reihen benennen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wiederum verneinte die Zuständigkeit des Rates und sah die Zuständigkeit wieder direkt in der Verwaltung.
Jetzt haben die Fraktionen von CDU, SPD und FDP die Initiative ergriffen. Sie wollen eine Anwaltskanzlei mit der rechtlichen Vertretung der Stadt vor dem Verwaltungsgericht beauftragen. Welche Kanzlei das sein soll, steht aber noch nicht fest.
Das Disziplinarverfahren wegen Pflichtverstößen läuft schon seit Oktober 2010. Szabados hatte Finanzdezernent Egbert Geier als Vertreter benannt. Durch die Wahl Wiegands zum Oberbürgermeister entstand nun eine neue Situation. Denn Geier ist nun direkt dem neuen Oberbürgermeister unterstellt, ein Interessenkonflikte somit nicht ausgeschlossen.
Unterdessen hat das Verwaltungsgericht Magdeburg auch empfohlen zu prüfen, ob die Disziplinarstrafe überhaupt aufrecht erhalten werden soll.
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http://hallespektrum.de/thema/anwaltskanzlei-soll-disziplinarverfahren-gegen-bernd-wiegand-fuhren/
Nee, befangen!
(Das ist doch alles Scheiße hier, mal geht der Text von oben nach unten, mal von unten nach oben)
Nee, befangen!
Ich halte es nicht nur für normal, sondern auch für professionell. Wer sich selbst vertritt ist befangen und hat nicht die nötige Distanz zum Vorgang.
Finde ich auch normal. Bei einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht lässt man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten. Nicht aus jeder Mücke einen Elefanten machen.
Wir reden hier nicht von Vertretung in irgendeinem Arbeitsrechtsstreit, sondern von Ausübung hoheitlicher Disziplinargewalt.
@SfK
„Sie wollen eine Anwaltskanzlei mit der rechtlichen Vertretung der Stadt vor dem Verwaltungsgericht beauftragen.“
Ich halte das für einen übliche Vorgehensweise. Die meisten Arbeitgeber lassen sich doch in Gerichtsverfahren von einem Rechtsbeistand vertreten.
Im Übrigen sehe ich dort den Vorteil, dass ein unbelasteter Dritte den Sachverhalt zunächst prüft (sollte er zumindest) und seinen Auftraggeber hinsichtlich der Erfolgsaussichten berät. Und genau das hat ja das Verwaltungsgericht m. E. empfohlen.
Kann der Stadtrat überhaupt die Führung eines Disziplinarverfahrens an einen Kanzlei übertragen? Das wäre ja so, als wenn der Staatsanwalt einen Rechtsanwalt beauftragt, die Anklage zu vertreten. Das geht nicht!
Soso SfK, sollen also nur Verwaltungsjuristen Stadtrat werden können? Sieht man doch schon bei unserem OB, dass profundes Wissen in dem Bereich nicht davor schützt, ständig dagegen zu verstoßen.
Wenn man die Verwaltung kontrollieren soll, aber keine Ahnung von Verwaltungsrecht hat, dann ist das nicht ganz einfach.
Deren Spezialität ist möglicherweise nicht das Verwaltungsrecht
Im Stadtrat sitzt ein Haufen Anwälte. Sind die alle überfordert?