Antrag und Anfragen der Fraktion DIE LINKE für den Stadtrat 29.03.2017

27. März 2017 | Politik | Ein Kommentar

Während andere noch in Klosterseligkeit schwelgen, werkeln andere emsig an Ihren Anträgen und Anfragen für den Stadtrat am Mi., 29. März 2017.

So gibt es einen Antrag und mehrere Anfragen der Fraktion Die Linke: Zusammen mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM und CDU/FDP stellt die Fraktion Die Linke einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung mit folgenden Beschlussvorschlag:

„Der Stadtrat beschließt: Der Paragraph 12 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) wird wie folgt geändert: § 12 Einwohnerfragestunde (1) Vor jeder ordentlichen öffentlichen Sitzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse findet eine Einwohnerfragestunde statt.“

Dazu ein Auszug aus der Begründung dieses Antrages:

„Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 29.09.2016 – Az: 9A 295/16 MD wurde rechtskräftig festgestellt, dass Hauptsatzungsregelungen zur Durchführung von Einwohnerfragestunden auch vor beratenden Ausschüssen zulässig sind. Landesverwaltungsamt und das Ministerium für Inneres und Sport in Sachsen-Anhalt haben angekündigt, entsprechende Regelungen in den Kommunen mitzutragen und auch eine klarstellende Regelung im Rahmen der nächsten Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes aufzunehmen.
Vorgeschlagen wird, die Regelungen zur Einwohnerfragestunde in Halle in der Hauptsatzung auch auf beratende Ausschüsse auszuweiten…“

Anfragen

der Fraktion der Linken gibt es zu folgenden Sachverhalten:

Objekt Reilstraße 78:
„Im November 2016 beschloss der Stadtrat für die Erneuerung der Elektroanlage im Objekt Reilstraße 78. (vgl. Vorlage V/2016/02477) eine Summe von 150.000,00 Euro…
Wann wird die Elektroanlage im Objekt Reilstraße 78 realisiert?“

Kulturtreff Halle-Neustadt:
„Wie viele Veranstaltungen fanden in den Jahren 2015 und 2016 im Kulturtreff Halle-Neustadt statt? Wie viele waren davon kulturell/künstlerische Veranstaltungen? Wie viele Einnahmen und Ausgaben gab es in den Jahren 2015 und 2016 im Kulturtreff?“

Forsteinrichtung:
„Für die Waldflächen der Stadt erfolgte mit Stichtag 01.01.2010 die Forsteinrichtung. Diese wurde für den Zeitraum von 10 Jahren vorgenommen. Eine Zwischenrevision nach 5 Jahren gilt als üblich als Kontrolle zum ordnungsgemäßen Arbeitsfortschritt.“
Dazu hat die Fraktion Die Linke einen ganzen Fragenkatalog von 19. Fragen erstellt. Diese Detailfülle können wir hier nicht wiedergeben.

Schiedsstellen (auch dazu viel Fragen):
1. Wie viele Schiedsstellen sind zurzeit mit wie vielen Schiedspersonen arbeitsfähig?
2. Sind Änderungen bezüglich der Anzahl oder des Standortes von Schiedsstellen geplant?
3. Wie viele Fälle (auch „Nur-Beratungen“) hatten die einzelnen Schiedsstellen in den Jahren 2015 und 2016 zu bearbeiten?
4. Welche Aufwendungen und Erträge gab es bei den einzelnen Schiedsstellen in den Jahren 2015 und 2016?
5. Wie viele Rechtsanwälte sind zurzeit in Halle als Schlichtungspersonen tätig?

Garagenkomplexe auf städtischem Grund:
Im Stadtteil Halle-Neustadt gibt es ca. 10.000 Garagen, die durch verschiedene Organisationen verwaltet werden. Die Garagenkomplexe entstanden in den siebziger Jahren, um die Parkplatzsituation in Halle-Neustadt zu entlasten. Sie wurden auf staatlichen Grund und Boden errichtet. Die Besitzverhältnisse sind unterschiedlicher Natur. Die Garageninteressengemeinschaft Buna II beispielsweise vertritt ca. 600 Garagenbesitzer. Sie verfügt über einen Nutzungsvertrag mit der Stadt, der auf Grundlage des Schuldrechtsanpassungsgesetzes 1989 geschlossen wurde und am 31.12.2019 ausläuft. Das Schuldrechtanpassungsgesetz regelt übergangsweise den Verbleib von Gebäuden auf fremden Boden, für die bis zum 2. Oktober 1990 nach DDR-Recht ein Grundstücksvertrag abgeschlossen wurde.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Garagen gibt es in der Stadt Halle und speziell in Halle-Neustadt, die unter das Schuldrechtsanpassungsgesetz fallen? Bei welchen Garagen steht in den nächsten Jahren eine Änderung der Vertragsverhältnisse an (z.B. Auslaufen des Pachtvertrages, Erneuerung o.ä.)? Welche städtischen Flächen sind davon betroffen?
2. Was bedeutet das Schuldrechtsanpassungsgesetzt konkret für die Garagenbesitzer? Welche Auswirkungen hat es auf ihren Besitz und die Vertragsverhältnisse? Welche Fristen spielen eine Rolle?
3. Wie sind die Vertragsverhältnisse heute gestaltet? Welche zukünftige Vertragsmodelle prüft die Stadt, um den bestehenden Status zu erhalten oder die Vertragsverhältnisse endgültig dem allgemein gehandhabten bundesdeutschen Recht anzupassen (Verlängerung der Pachtverträge, Veräußerung der Flächen an Garagenbesitzer, Verkauf an städtischen Gesellschaften (z.B. GWG) zur Weiterverpachtung o.ä.)?
4. Wann ist mit einer Entscheidung über den weiteren Umgang mit den betroffenen Garagen und Grundstücken zu rechnen?

Print Friendly, PDF & Email
Ein Kommentar

Kommentar schreiben