Antifa in der Landesverfassung

29. Februar 2020 | Politik | 2 Kommentare

Sehr erfreulich in diesen Zeiten des Rechtsterrorismus: Sachsen-Anhalt hat als erstes Bundesland Antifaschismusklausel und Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in die Landesverfassung aufgenommen. Dafür gestimmt haben CDU, LINKE, GRÜNE und SPD im Landtag gestimmt. Dagegen stimmte nur die AfD. (s. Dokumentation unten)

Rüdiger Erben (SPD) freute sich: „Besonders stolz bin ich, dass wir in der Verfassung den Staat und jeden Einzelnen verpflichten, die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen.“

Henriette Quade MdL (LINKE) war ganz begeistert: „Yeah! Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt wurde geändert. Der Begriff ‚Rasse’ wurde gestrichen, das Diskriminierungsverbot auf Grund der sexuellen Identität bekommt Verfassungsrang und: endlich gibt es eine Antifaschismusklausel.“

Ebenso Sebastian Striegel (Bündnis90/Grüne): „Unser Land Sachsen-Anhalt hat sich heute als antifaschistisch definiert und ein Staatsziel in die Verfassung aufgenommen, das sich explizit gegen die Verbreitung nationalsozialistischer Ideologie und die Verherrlichung der NS-Herrschaft wendet.“

Markus Kurze (CDU) erwähnte den Artikel 37a in seiner Stellungnahme mit keinem Wort, sagte lediglich: „Die Reform wird unser Land fortschrittlicher gestalten und lange Zeit einen sicheren Rahmen für die parlamentarische Arbeit schaffen.“

Dokumentation:

6. Nach Artikel 37 wird folgender Artikel 37a eingefügt:

„Artikel 37a

Nichtverbreitung nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Gedankenguts

Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.“

Zusammenstellung ToK, Foto: HalleSpektrum

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