Alles gut in Kenia – Rückführung erfolgt nach geltendem Recht

25. Februar 2017 | Politik | 9 Kommentare

Zur Diskussion um Sammelabschiebungen nach Afghanistan erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:

„Die konsequente Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern ist die Anwendung geltenden Rechts. Das Grundgesetz und das Asylrecht schreiben vor, wer bleiben darf. Lautstarke Willensbekundungen politischer Akteure sind dafür nicht ausschlaggebend. Pauschale Forderungen nach einer Aussetzung von Abschiebungen von Geflüchteten würden ein dauerhaftes Bleiberecht von Menschen in Deutschland signalisieren – das hält die CDU-Fraktion für falsch. Eine Sammelabschiebung ist eine deutliche Botschaft nach Afghanistan, dass sich nicht jede Flucht lohnt.

In Afghanistan gibt es laut Einschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums sichere Gebiete, an deren weiteren Ausbau die internationale Hilfe etwa durch unsere Bundeswehr seit Jahren beteiligt ist. Sofern es zu einer anderen Einschätzung seitens des Bundes komme, können wir über eine politische Neubewertung nachdenken. Derzeit sehe ich dazu aber keine Veranlassung. Darüber hinaus gibt es auch keinen Koalitionsstreit, sondern einen Austausch unterschiedlicher politischer Standpunkte. Dies ist in einer Koalition legitim.“

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