Alles gut in Kenia – Rückführung erfolgt nach geltendem Recht
25. Februar 2017 | Politik | 9 KommentareZur Diskussion um Sammelabschiebungen nach Afghanistan erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Die konsequente Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern ist die Anwendung geltenden Rechts. Das Grundgesetz und das Asylrecht schreiben vor, wer bleiben darf. Lautstarke Willensbekundungen politischer Akteure sind dafür nicht ausschlaggebend. Pauschale Forderungen nach einer Aussetzung von Abschiebungen von Geflüchteten würden ein dauerhaftes Bleiberecht von Menschen in Deutschland signalisieren – das hält die CDU-Fraktion für falsch. Eine Sammelabschiebung ist eine deutliche Botschaft nach Afghanistan, dass sich nicht jede Flucht lohnt.
In Afghanistan gibt es laut Einschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums sichere Gebiete, an deren weiteren Ausbau die internationale Hilfe etwa durch unsere Bundeswehr seit Jahren beteiligt ist. Sofern es zu einer anderen Einschätzung seitens des Bundes komme, können wir über eine politische Neubewertung nachdenken. Derzeit sehe ich dazu aber keine Veranlassung. Darüber hinaus gibt es auch keinen Koalitionsstreit, sondern einen Austausch unterschiedlicher politischer Standpunkte. Dies ist in einer Koalition legitim.“
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Du verwechselst Äpfel mit Birnen, fractus. Die von dir herausgepickte Definition bezieht sich auf eine Regelvermutung, dass in den bestimmten Staaten Staaten keine Verfolgungsgefahr vorliegen würde. Dies kann aber individuell widerlegt werden. Diese Regelung wird NICHT auf Afghanistan angewandt.
Die Gründe, Afghanen ein Asyl zu verweigern sind anderer Art.
Da man aufgrund der politischen Lage davon ausgehen muss, dass in Afghanistan der Staat seine Bürger vor nichtstaatlicher Vorfolgung nicht schützen kann, gehe ich davon aus, dass die aktuelle Abschieberegelung dem Wortlaut der beim BAMF zitierten gesetzlichen Regelung widerspricht.
Na dann schauen wir doch mal auf der Seite vom BAMF nach dem Begriff sichere Herkunftsländer:
Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lässt, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann.
Im Gesetz steht nichts von sicheren Teilgebieten von Staaten, sondern nur was von sicheren Staaten.
Frankreich, Spanien, Portugal, Beneluxländer, Dänemark, Norwegen Schweden Finnland, Russland, Ukraine, Weißrussland, Baltikumländer… oder Bulgarien, Italien, Griechenland, Ungarn, Rumänien, Polen, Tschechien, Slowakei, Großbritannien, Österreich, Schweiz, Finnland … um nur mal europäische zu nennen… Es gibt ja nicht nur Deutschland auf der Europakarte…
Welche Zielländer sollen das sein?
Andere Zielländer für Asylsuchende mögen das gewiss anders sehen, aber so ist das nun mal: verschiedene Meinungen. Und wenn das natürlich den Asylsuchenden zuwiderläuft, dürfen sie gern das nächste Mal ein anderes Zielland aussuchen…
Es wird nicht behauptet das ganz Afghanistan sicher ist, aber dass es sichere Gebiet gibt. Das wird aber gerne überlesen, weil es den eigenen Vorstellungen widerspricht.
Was macht denn eigentlich die Bundeswehr in Afghanistan? Die könnte doch wieder nach Hause fahrn, wenn da alles in Ordnung ist.
Na mal sehen, wie die Betroffenen die Anwendung deutschen Rechtes überleben werden. Aber davon wird man in dem Land sicher nichts mehr hören, in dem Afghanistan sicherer als von der UN eingeschätzt wird.
https://www.heise.de/tp/features/Toedliches-Afghanistan-3625905.html