Alleinerziehende tragen Armutsrisiko – zielgerichteter Eingriff ist notwendig

6. April 2017 | Politik | Keine Kommentare

Ministerin Petra Grimm-Benne

Zum 1. Juli 2017 soll das neue Unterhaltvorschussgesetz in Kraft treten, das derzeit vom Deutschen Bundestag beraten wird. Der Entwurf der Bundesregierung sieht eine Neuaufteilung der Ausgaben und Einnahmen beim Unterhaltsvorschuss zwischen Ländern und Kommunen vor. Um diese Neuaufteilung auch im Landesrecht nachzuvollziehen, brachte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) heute den Entwurf der Landesregierung für eine Änderung des Familien-und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt in den Landtag ein.

In der Debatte erklärte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Verena Späthe:

„Die Neuregelungen beim Unterhaltsvorschuss sind ein Fortschritt. Wir wissen alle, Alleinerziehende haben ein besonders hohes Armutsrisiko. Deshalb muss hier zielgerichtet eingegriffen werden.

Die Neuregelung bringt finanzielle Belastungen mit sich – dass damit auch Unruhe in die kommunale Familie getragen wurde, war absehbar. Deshalb ist es gut, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens ein Konsens erzielt wurde, den wir jetzt auch in Sachsen-Anhalt in Landesrecht überführen wollen.

Eine Reduzierung des kommunalen Anteils von einem Drittel auf nunmehr 30 Prozent, allerdings bei erhöhtem Gesamtvolumen: Das ist der Vorschlag, über den wir bei den weiteren Beratungen in den Ausschüssen diskutieren müssen.“

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