Landesverwaltungsamt nimmt „Wahlkampfverbot“ zurück und entschuldigt sich
22. April 2021 | Politik | Keine KommentareParteien drohten mit Klage, die Emotionen kochten hoch: nach dem Runderlass des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hätten politische Parteien zur Landtagswahl ohne die üblichen Infostände und Luftballons antreten müssen. Doch nun scheint dies alles nur ein Missverständnis oder verspäteter Aprilscherz gewesen zu sein. Sachsen-Anhalts Landesverwaltungsamt hat soeben das umstrittene Verbot zurückgenommen. Es schien wohl doch nur eine recht eigenwillige Interpretation der geltenden Eindämmungsverordnung der Landesregierung gewesen zu sein.
Zum späten Nachmittag versandte das Landesverwaltugsamt auch noch ein Entschuldigungsschreiben:
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Landesverwaltungsamt nimmt Rundverfügung zu Wahlkampfveranstaltungen zur Landtagswahl 2021 zurück Das Landesverwaltungsamt hat soeben eine heute an die Landkreise und kreisfreien Städte ergangene Rundverfügung zur Durchführung von Wahlkampfveranstaltungen zur Landtagswahl zurückgenommen. In einigen Kommunen und bei den Organisatoren von Wahlkampfveranstaltungen hatte das Schreiben für Irritationen gesorgt. "Dafür möchten wir uns entschuldigen. In der Absicht, die vielen im Vorfeld entstandenen Fragen aufzugreifen und zu klären, wie mit den Coronaregeln zu verfahren ist, haben wir mit dieser Rundverfügung nicht das gewünschte Ziel erreicht.", erklärt die Pressesprecherin des Landesverwaltungsamtes Denise Vopel. In den letzten Wochen waren zahlreiche Fragen hinsichtlich der Handhabung der Corona-Auflagen im bevorstehenden Landtagswahlkampf an uns herangetragen worden. Diese wurden mit dem Pandemiestab des Landes abgestimmt. Die daraus resultierende Rundverfügung hatte heute vielerorts zu verärgerten Reaktionen und erneuten Fragen geführt. In der Folge sind nun erneute Abstimmungen erforderlich."