Landesverwaltungsamt nimmt „Wahlkampfverbot“ zurück und entschuldigt sich

22. April 2021 | Politik | Keine Kommentare

Parteien drohten mit Klage, die Emotionen kochten hoch: nach dem Runderlass des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hätten politische Parteien zur Landtagswahl ohne die üblichen Infostände und Luftballons antreten müssen. Doch nun scheint dies alles nur ein Missverständnis oder verspäteter Aprilscherz gewesen zu sein.  Sachsen-Anhalts Landesverwaltungsamt hat soeben das umstrittene Verbot zurückgenommen. Es schien wohl doch nur  eine recht eigenwillige Interpretation der geltenden Eindämmungsverordnung der Landesregierung gewesen zu sein.

Zum späten Nachmittag versandte das Landesverwaltugsamt auch noch ein Entschuldigungsschreiben:

Landesverwaltungsamt nimmt Rundverfügung zu Wahlkampfveranstaltungen zur
Landtagswahl
2021 zurück

Das Landesverwaltungsamt hat soeben eine heute an die Landkreise und kreisfreien
Städte ergangene Rundverfügung zur Durchführung von Wahlkampfveranstaltungen
zur Landtagswahl zurückgenommen. In einigen Kommunen und bei den Organisatoren
von Wahlkampfveranstaltungen hatte das Schreiben für Irritationen gesorgt.

"Dafür möchten wir uns entschuldigen. In der Absicht, die vielen im Vorfeld
entstandenen Fragen aufzugreifen und zu klären, wie mit den Coronaregeln zu
verfahren ist, haben wir mit dieser Rundverfügung nicht das gewünschte Ziel
erreicht.", erklärt die Pressesprecherin des Landesverwaltungsamtes Denise
Vopel.

In den letzten Wochen waren zahlreiche Fragen hinsichtlich der Handhabung der
Corona-Auflagen im bevorstehenden Landtagswahlkampf an uns herangetragen worden.
Diese wurden mit dem Pandemiestab des Landes abgestimmt. Die daraus resultierende
Rundverfügung hatte heute vielerorts zu verärgerten Reaktionen und erneuten
Fragen geführt. In der Folge sind nun erneute Abstimmungen erforderlich."

 

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