Absetzung von Amtsleitern: Wiegand mit Niederlage vor Oberverwaltungsgericht
27. März 2013 | Politik | 6 KommentareDie Verwaltungsreform von Oberbürgermeister Bernd Wiegand hat nicht nur für Diskussionen in der Stadtpolitik gesorgt, sondern obendrauf auch noch die Gerichte beschäftigt.
Doch vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat OB Wiegand nun eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht hat den Beschwerden der Antragsteller gegen die erstinstanzliche Entscheidung teilweise stattgegeben. Demnach könnten Beamte nach ihrem grundrechtlich gewährten Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung verlangen, dass ihnen Aufgabenbereiche übertragen werden, deren Wertigkeit ihrer beamtenrechtlichen Position entspreche. Das bedeutet nach Ansicht der Richter auch, dass sich die Beamten wehren können, wenn sie auf einen amtsunangemessenen Dienstposten dauerhaft umgesetzt oder versetzt werden sollen. Zur Absicherung dieses Anspruches bedarf es laut OVG einer gerichtlichen Eilentscheidung, weil die Beamten schon seit mehreren Monaten nicht mehr amtsangemessen verwendet würden. Das bedeutet: das Verwaltungsgericht muss nun zu einer schnellen Entscheidung in den konkreten Fällen kommen.
Wiegand hatte unmittelbar nach Amtsantritt mehrere Ämter zusammengelegt. Die abgesetzten Amtsleiter versetzt er ins Rechnungsprüfungsamt und ins Sozialamt.
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Ach Nachrichtenticker, Du weißt immer alles. Änderungskündigungen setzen einen Kündigungsgrund voraus: verhaltensbedingt -da scheinen keine Gründe vorzuliegen oder betriebsbedingt – die Aufgaben sind aber nicht weggefallen, im Gegenteil wurden neue „entdeckt“. Und bei Beamten gibt es nun mal keine Kündigungen im Sinne des ARbeitsrechts. Und ich lebe nicht im Pflegebiotop ÖD, auf das Du aber offenkundig mehr als nur neidisch schaust.
Und der nächste Herr offensichtlich aus dem Pflegebiotop ÖD. Im richtigen Leben hast das Ganze den Namen Änderungskündigung und ist Alltag da wo Veränderungen notwendig sind.
Der wirkliche Skandal liegt nicht in einem „kaiserlichen Beamtenrecht“, sondern darin, dass sich ein demokratisch gewählter OB wie ein absolutistischer Monarch verhalten hat.
@machtnix
Ja Deine Klugheit führst Du hier regelmäßig vor und da ich ja Dumm bin bitte ich Dich doch einfach mal zu erklären was der OB damit zu tun hat wenn das OvG dem VG eine Weisung erteilt. (und nicht wieder kneifen)
Der wirklich Skandal liegt doch in diesem aus der Tradition der Kaiserzeit stammenden Beamtenrecht. Im normalen Leben ist es unvorstellbar das man eine Position nicht auch wieder verlieren kann.
tja, gibts doch sonst immer so kluge Kommentare ab, ich könnte es Dir erklären worin die Niederlage besteht, aber versuchs mal selbst zu begreifen^^
Hm die Überschriften scheinen ja immer wichtiger zu werden. Eventuell teilt der Autor auch noch mit worin genau die Niederlage von Hr. Wiegand besteht.