Absetzung von Amtsleitern: Wiegand mit Niederlage vor Oberverwaltungsgericht

27. März 2013 | Politik | 6 Kommentare

Die Verwaltungsreform von Oberbürgermeister Bernd Wiegand hat nicht nur für Diskussionen in der Stadtpolitik gesorgt, sondern obendrauf auch noch die Gerichte beschäftigt.

In der Stadtverwaltung von Halle arbeiten 2.500 Menschen

Gleich mehrere abgesetzte leitende Beamte waren vor das Verwaltungsgericht Halle (Saale) gezogen. Das hatte die Eilrechtsschutzanträge abgelehnt, mit denen sich diese nach Wegfall ihrer Aufgabenbereiche aufgrund umfangreicher Umstrukturierungen gegen eine Umsetzung auf geringer wertige Dienstposten wendeten.

Doch vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat OB Wiegand nun eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht hat den Beschwerden der Antragsteller gegen die erstinstanzliche Entscheidung teilweise stattgegeben. Demnach könnten Beamte nach ihrem grundrechtlich gewährten Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung verlangen, dass ihnen Aufgabenbereiche übertragen werden, deren Wertigkeit ihrer beamtenrechtlichen Position entspreche. Das bedeutet nach Ansicht der Richter auch, dass sich die Beamten wehren können, wenn sie auf einen amtsunangemessenen Dienstposten dauerhaft umgesetzt oder versetzt werden sollen. Zur Absicherung dieses Anspruches bedarf es laut OVG einer gerichtlichen Eilentscheidung, weil die Beamten schon seit mehreren Monaten nicht mehr amtsangemessen verwendet würden. Das bedeutet: das Verwaltungsgericht muss nun zu einer schnellen Entscheidung in den konkreten Fällen kommen.

Wiegand hatte unmittelbar nach Amtsantritt mehrere Ämter zusammengelegt. Die abgesetzten Amtsleiter versetzt er ins Rechnungsprüfungsamt und ins Sozialamt.

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