100 Jahre Frauenwahlrecht: nur jeder dritte Abgeordnete ist eine Frau

18. Januar 2019 | Politik | 5 Kommentare

Bereits am 15. Dezember 1918, also direkt nach der Novemberrevolution und noch vor der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919, durften im damaligen Freistaat Anhalt Frauen zum 1. Mal gleichberechtigt wählen. Maria Kettmann war die 1. Frau im Landtag des Frei-staates Anhalt. Neben dem Recht gewählt zu werden (passives Wahlrecht), erhielten die Frauen 1918 das Recht, selbst aktiv zu wählen (aktives Wahlrecht). Hier zeigt sich, dass bei der letzten Wahl zum Landesparlament im Jahr 2016 in 8 von 10 betrachteten Altersgruppen der repräsentativen Wahlstatistik der Anteil der Frauen, die vom ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, über dem Anteil der wählenden Männer in der jeweiligen Altersgruppe lag. In den letzten 28 Jahren, bis auf die Landtagswahl von 1990 mit einem Anteil von 15,9 %, entfielen ca. 1/3 der Mandate zum Zeitpunkt der jeweiligen Landtagswahl auf Frauen. Der höchste Anteil konnte zur Landtagswahl 2002 mit 31,3 % verzeichnet werden.

(StaLa LSA)

Print Friendly, PDF & Email
5 Kommentare

Kommentar schreiben