100 Jahre Frauenwahlrecht: nur jeder dritte Abgeordnete ist eine Frau
18. Januar 2019 | Politik | 5 KommentareBereits am 15. Dezember 1918, also direkt nach der Novemberrevolution und noch vor der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919, durften im damaligen Freistaat Anhalt Frauen zum 1. Mal gleichberechtigt wählen. Maria Kettmann war die 1. Frau im Landtag des Frei-staates Anhalt. Neben dem Recht gewählt zu werden (passives Wahlrecht), erhielten die Frauen 1918 das Recht, selbst aktiv zu wählen (aktives Wahlrecht). Hier zeigt sich, dass bei der letzten Wahl zum Landesparlament im Jahr 2016 in 8 von 10 betrachteten Altersgruppen der repräsentativen Wahlstatistik der Anteil der Frauen, die vom ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, über dem Anteil der wählenden Männer in der jeweiligen Altersgruppe lag. In den letzten 28 Jahren, bis auf die Landtagswahl von 1990 mit einem Anteil von 15,9 %, entfielen ca. 1/3 der Mandate zum Zeitpunkt der jeweiligen Landtagswahl auf Frauen. Der höchste Anteil konnte zur Landtagswahl 2002 mit 31,3 % verzeichnet werden.
(StaLa LSA)
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@Henning Lübbers: ich glaube, das stimmt nicht ganz, im Deutschen Reich (bzw. Norddeutschen Bund) gab es ein allgemeines Wahlrecht für den Reichstag, allerdings nur für Männer über 25 Jahren.
Bevor sich unser Farbi wieder zum Frauenrechtler aufschwingt: auch in der katholischen Kirche haben Frauen nichts zu vermelden. Und noch 1997 stimmten u.a. Friedrich Merz und Horst Seehofer dafür, dass Männer ihre Frauen in der Ehe straflos zum Geschlechtsverkehr zwingen dürfen (sie wurden allerdings von SPD und Grünen überstimmt)
https://correctiv.org/faktencheck/politik/2018/11/14/diese-abgeordneten-stimmten-1997-gegen-die-strafbarkeit-von-vergewaltigung-in-der-ehe/
„Man“ ( Redaktion oder wer?) sollte doch gerechter Weise bei der Formulierung den „ABGEORDNETEN“ gendergerecht ausdrücken, denn der Abgeordnete ist männlich, neben ihm gibt es noch die Abgeordnete, hier sind aber beide gemeint.
PS: Ich kann auch nichts für diese d… Erfindung, die sich da einige Krümelk….. ausgedacht haben.Aber Frauenrechtlerinnen könnten sich hier auf die Schlipsin getreten fühlen. 🙂
Ich schlage vor, das Plakat neu zu drucken und in den separaten Frauengebetsräumen der Moscheen aufzuhängen.
Es ist schln dieses Wahlrecht zu feiern.
Aber wenn man sich die Geschichte anschaut gibt es auch das Mönnerwahlrecht erst seit 100 Jahren
Die Wahlrechtsänderung welche es auch Frauen ermöglichte zu wählen, war nämloch das erste allgemeine Wahlrecht