Zum Schutz vor Kindern: Werbung für Junkfood soll eingeschränkt werden

28. Februar 2023 | Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

Bundesminister Cem Özdemir hat am gestrigen 27. Februar 2023 seine Pläne für klare und verbindliche Regeln zu an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung vorgestellt. Damit setzt das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Auftrag aus den Koalitionsvertrag um. Denn an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung preist sehr häufig hochverarbeitete Lebensmittel an, die zu viel Zucker, Fett oder Salz enthalten.

Der übermäßige Verzehr solcher Lebensmittel trägt zu ernährungsmitbedingten Erkrankungen wie z.B. Adipositas oder Diabetes bei, die hohe gesellschaftliche Kosten verursachen.

Insbesondere Lebensmittelwerbung hat einen nachhaltigen Einfluss auf das Ernährungsverhalten bei Kindern unter 14 Jahren. Sie sind besonders empfänglich für Werbung. Eltern haben dabei kaum die Möglichkeit, ihre Kinder vor dieser zu schützen. Dabei wird gerade im Kindesalter Ernährungsverhalten entscheidend für das weitere Leben geprägt.

Um Kinder nun zu schützen und Eltern im Alltag zu entlasten sowie zu einer besseren Ernährungsumgebung beizutragen, so dass Kinder gesund groß werden können, soll sich Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt in allen relevanten Medien nicht mehr an Kinder richten dürfen. Denn bisherige freiwillige Selbstverpflichtungen und Branchenregeln konnten Kinder nicht effektiv vor negativen Werbeeinflüssen schützen.

Pläne des BMEL für bundesweite Regeln für an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit zu viel Fett, Zucker oder Salz

An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt wird nicht mehr erlaubt. Als Kinder werden alle unter 14-Jährigen definiert. Die Regelung umfasst alle für Kinder relevanten Medien, darunter auch Influencermarketing.

Um Kinder zu schützen, wird Folgendes nicht mehr zulässig sein:

  • An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt in allen für Kinder relevanten Medien.
  • An Kinder gerichtete Außenwerbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt.
  • Aufgrund des Werbeumfeldes oder des sonstigen Kontextes an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt,
    • wenn sie zwischen 6 und 23 Uhr betrieben und damit bewusst in Kauf genommen wird, dass sie regelmäßig insbesondere auch von Kindern wahrgenommen wird bzw. wahrgenommen werden kann,
    • wenn sie im Kontext mit auch Kinder ansprechenden Inhalten betrieben wird,
    • wenn sie in Form von Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern betrieben wird zu Schulen, Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vor allem von Kindern besucht werden.

Die Beurteilung eines hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes soll sich an den Anforderungen des Nährwertprofilmodells der Weltgesundheitsorganisation orientieren.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben