Warnung vor Impfpass-Selfies

17. Juni 2021 | Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

 

Seit wenigen Tagen können alle Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter unabhängig von Alter, Krankheit oder Beruf beim Hausarzt oder Facharzt nach einem Corona-Impftermin fragen. Dokumentiert wird die Covid-19-Impfung dann im klassischen gelben Impfpass. Dieser ist damit (zumindest übergangsweise) die Voraussetzung für bestimmte Aktivitäten in der Öffentlichkeit.

„Bei aller Euphorie über eine Corona-Schutzimpfung sollten aber auf keinen Fall Fotos des Impfausweises in sozialen Medien gepostet werden!“, warnte nun der Landesgeschäftsführer der BARMER in Sachsen-Anhalt, Axel Wiedemann. Die Daten wie die Chargennummer des Impfstoffes oder Stempel der Arztpraxis könnten nämlich so sehr leicht von Fälschern missbraucht werden.

Doch was, wenn der Impfpass unauffindbar ist? „Wer den Impfpass verloren hat, wendet sich am besten an seinen Hausarzt oder seine Hausärztin. In einem neuen Impfpass oder in einem Ersatzdokument wird dann vermerkt, wann welche Impfung stattfand und welcher Impfstoff verabreicht wurde.“, so Wiedemann. Denn Impfungen müssen in der Patientenakte, die mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird, dokumentiert werden. Lässt sich nicht mehr rekonstruieren, welche Impfungen durchgeführt wurden, können sie zur Sicherheit nochmals verabreicht werden. Gesundheitliche Risiken durch eine „Überimpfung“ bestünden nicht.

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