Versorgung von medizinischen Notfällen: Neues Konzept wird im Landkreis Wittenberg erprobt

9. Februar 2023 | Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

In Sachsen-Anhalt kann bei der Versorgung von medizinischen Notfällen erstmals ein Gemeindenotfallsanitäter zum Einsatz kommen. Der Landkreis Wittenberg wird das Konzept von Sommer an für zunächst zwei Jahre erproben. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang übergab am Dienstagnachmittag in Lutherstadt Wittenberg einen entsprechenden Zulassungsbescheid. Damit können jetzt die Vorbereitungen starten.

Der Gemeindenotfallsanitäter soll künftig bei Notfällen alarmiert werden, bei denen Patientinnen und Patienten einer dringenden medizinischen Versorgung bedürfen, aber ein Transport ins Krankenhaus nicht zwingend notwendig erscheint.

Ziel der Erprobung ist es, herauszufinden, ob der Gemeindenotfallsanitäter eine sinnvolle Ergänzung im Rettungsdienst ist, um die Hilfsfristen im Rettungsdienst zu verkürzen sowie die Notaufnahmen und Fachabteilungen in den Krankenhäusern zu entlasten. Möglich wird die Erprobung des Gemeindenotfallsanitäters durch eine neue Experimentierklausel, die auf Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Sport im Jahr 2021 im Rettungsdienstgesetz verankert wurde.

Dazu erklärte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Einführung der Experimentierklausel haben wir die Hoffnung verbunden, dass sich neuartige Konzepte und innovative Ideen erproben lassen, um den Rettungsdienst weiterzuentwickeln. Es freut mich außerordentlich, dass mit dem Landkreis Wittenberg jetzt die erste Kommune diese Möglichkeit nutzt.“ Die Innenministerin betonte, dass das Projekt weit über die Kreisgrenzen hinaus wichtig sei: „Mein Dank gilt dem Landkreis Wittenberg für die Initiative und den Kostenträgern für die Bereitschaft, das Pilotprojekt zu unterstützen. Allen Beteiligten wünsche ich viel Erfolg und ein gutes Gelingen.“

„Wir haben uns für ein völlig neues Rettungsmittel entschieden, das es so noch nicht in Sachsen-Anhalt gibt. Nicht jeder Einsatz mündet in einen Transport ins Krankenhaus.“, kommentierte auch Landrat Christian Tylsch das Modellprojekt, welches vom Landkreis entwickelt wurde. „Mit dem Gemeindenotfallsanitäter haben wir das richtige Mittel in der Hand, um die hohe Qualität zu halten und sogar noch zu erhöhen und gleichzeitig dabei noch Kosten zu vermeiden. Die rettungsdienstliche Versorgung in Flächenlandkreisen ist immer eine große Herausforderung und wir glauben, mit dem Gemeindenotfallsanitäter den entscheidenden Lückenschluss zu schaffen. Wir nehmen kein Rettungsmittel weg, wir tauschen keines aus. Wir bekommen ein Neues dazu.”, so der Verwaltungschef weiter.

Hintergrund:

Sachsen-Anhalt hat Ende des Jahres 2021 die Experimentierklausel im Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt verankert. Die Klausel erlaubt zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, um neuartige Konzepte rechtssicher zu erproben, Erfahrungen in der Praxis zu sammeln und anschließend zu evaluieren. Die Ergebnisse dieses Testbetriebes können spätere Grundlage für eine entsprechende Gesetzesänderung werden. Denkbar sind verschiedene Konzepte, unter anderem auch aus dem Bereich der Telemedizin.

Zuletzt haben der Landkreis Wittenberg sowie der Burgenlandkreis die Einführung eines sogenannten Gemeindenotfallsanitäters im Rahmen der Experimentierklausel beantragt. Nach entsprechenden Verhandlungen mit den Antragstellern, den Kostenträgern, der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung einigte man sich darauf, beide Erprobungsprojekte zu ermöglichen. Die Genehmigungen gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 mit der Option einer einjährigen Verlängerung. Der Burgenlandkreis wird seine Zulassung in der kommenden Woche ausgehändigt bekommen.

Während der Erprobungszeit wird ein Notarztfahrzeug für die Nutzung durch den Gemeindenotfallsanitäter zugelassen. Dieses Fahrzeug darf dank der Experimentierklausel ausnahmsweise von einem Gemeindenotfallsanitäter als rettungsdienstlichem Personal für den Rettungseinsatz besetzt werden.

Als Gemeindenotfallsanitäter dürfen nur Notfallsanitäter zum Einsatz kommen, die folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

–           abgeschlossene Ausbildung als Notfallsanitäter,

–           mindestens zweijährige Berufserfahrung als Notfallsanitäter,

–           160-stündige Fortbildung zum Gemeindenotfallsanitäter.

Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass der Rettungsdienst die Bevölkerung flächendeckend und bedarfsgerecht mit seinen Leistungen medizinisch versorgt.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben