Rechtsstreit um Gültigkeit eines Genesenennachweises

18. Februar 2022 | Natur & Gesundheit | Ein Kommentar

Das Verwaltungsgericht Halle hat dem Eilantrag einer Hallenserin gegen die Stadt Halle auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit ihres Genesenennachweises mit einer Dauer von 6 Monaten stattgegeben.

Demnach war der ungeimpften Antragstellerin im November 2021 nach einer Infektion mit dem Coronavirus ein Genesensennachweis mit einer Gültigkeitsdauer bis Mai ausgestellt. Nach der Verkürzung der Genesenenzeit durch das RKI infolge der geänderten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung von 6 auf 3 Monate für ungeimpfte Personen, durfte dieser Nachweis im täglichen Rechtsverkehr jedoch ab Februar nicht mehr effektiv gebraucht werden.

Das Gericht hat im Wege eines Eilverfahrens nun entschieden, dass die Antragstellerin nach wie vor – wie in ihrem Genesenennachweis bescheinigt – für die Dauer von 6 Monaten als genesene Person gelte und die Dauer des Genesenenstatus nicht durch die neue Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung verkürzt worden sei.

Der Genesenennachweis stelle einen statusbegründenden Verwaltungsakt dar, der die Antragstellerin von den erheblichen Grundrechtseinschränkungen der 15. SARS-CoV-2-EindVO des Landes Sachsen-Anhalt befreie. Dieser Verwaltungsakt sei weder widerrufen noch aufgrund der neuen Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung unwirksam geworden. – So die Entscheidung des Gerichts. Verwaltungsakte blieben wirksam, auch wenn die entsprechende Verordnung auf deren Grundlage diese erlassen worden sind, aufgehoben oder geändert werde.

Print Friendly, PDF & Email
Ein Kommentar

Kommentar schreiben