QR-Code auch für Genesene

11. Januar 2022 | Natur & Gesundheit, Politik | Keine Kommentare

 

Am gestrigen Nachmittag haben sich die Gesundheitsminister und -ministerinnen der Länder und Bundesgesundheitsminister Lauterbach in einer Videoschalte zur aktuellen Corona-Lage der Nation beraten. Dabei sprachen sie sich unter anderem für eine verpflichtende Vorlage eines Genesenennachweises in Form eines QR-Codes aus.

Die Gesundheitsminister und -ministerinnen bitten den Bund demnach, nun die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Somit soll der Zutritt zu Veranstaltungen, Einrichtungen oder Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden, so dass der Berechtigtenstatus über die Corona-Warn-App angezeigt werden kann.

Grundlage für den Nachweis des Genesenenstatus ist ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

„Bislang ist das Überprüfen eines Genesenennachweises in Form eines einfachen Ausdruckes in der Regel nicht möglich. Mit dem digital auslesbaren Nachweis wird hier eine Fälschung deutlich erschwert.“, so die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.

Zudem wird der Bund gebeten, zu prüfen, ob auch alle Teststellen, die PCR-Testungen anbieten, an die Corona-Warn-App angeschlossen werden können.

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