Neuer Corona-Höchstwert in Halle: 65 Neuinfektionen

15. Dezember 2020 | Natur & Gesundheit, Politik | Keine Kommentare

Am heutigen Dienstag haben sich in Halle 65 Personen neu mit dem Corona-Virus infiziert. Seit Beginn der Pandemie stellt dies den höchsten Infektionswert innerhalb von nur 24 Stunden dar. Auch die 7-Tage-Inzidenz ist deshalb nun auf einen neuen Rekordwert gestiegen. Sie liegt jetzt bei 143,87.

Aktuell gelten damit 570 Hallenserinnen und Hallenser als infiziert. Im Krankenhaus müssen von ihnen 103 behandelt werden. 27 von letzteren sind aktuell sogar auf intensivmedizinische Behandlung angewiesen.

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gab zu den Neuinfektionen des heutigen Tages auf der Pressekonferenz der Stadt zur aktuellen Corona-Lage an, dass erneut nahezu alle Altersgruppen gleichstark vom Infektionsgeschehen betroffen seien. Zurückzuführen sei die Ansteckung jedoch in fast der Hälfte aller Fälle auf private Kontakte zu Freunden und Familienangehörigen, die bereits infiziert waren. Viele weitere Fälle seien jedoch auch auf das berufliche Umfeld und Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas zurückzuführen.

Weiterhin gab Wiegand zur Umsetzung der neuen Eindämmungsverordnung an, dass ab dem 16. Dezember 2020  die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen und darüber hinaus dem 7. Schuljahrgang an Förderschulen aufgehoben werde. Es wird außerdem empfohlen, wo immer möglichst, die Kinder zuhause zu betreuen, die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht verpflichtend. Die Jahrgangsstufen 7 bis 13 der übrigen allgemeinbildenden Schulen sowie die Berufsschulen wechseln ab dem 16. Dezember 2020 in den Distanzunterricht. Ausgenommen werden die für den Schulabschluss unaufschiebbaren Klausuren und Klassenarbeiten, die unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen.

Kitas bieten Notbetreuung an. Für die Tage von Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zum Ende dieser Woche gilt eine Übergangsphase. Hier können alle Eltern für ihre Kinder die Betreuung in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt. Besondere Nachweise sind für diese Tage nicht erforderlich. Ab Montag, 21. Dezember 2020, gelten die Regeln wie zuletzt ab Ende Mai: Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Eine Arbeitgeber-Bescheinigung ist dafür notwendig.

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradgeschäfte mit Werkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Buchhandlungen, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.

Silvester und Neujahr gilt ein Versammlungsverbot, auch hier folgt Sachsen-Anhalt der Bundeslinie. Öffentliche Feuerwerke sind untersagt.

Für Alten- und Pflegeheime sowie die Beschäftigten von mobilen Pflegediensten hatte Sachsen-Anhalt bereits am Freitag eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher beschlossen.

Abschließend appellierte der Oberbürgermeister: „Liebe Hallenserinnen und Hallenser, bei allen Verordnungen und Regelungen bleibt eines unerlässlich: Es geht um unseren eigenen Zugang zu den Gefahren des Corona-Virus. Es geht um unsere Eigenverantwortung. Deshalb abschließend wie immer meine Bitte: Nehmen Sie diese Eigenverantwortung bitte wahr. Halten Sie dort, wo Begegnungen unvermeidlich sind, bitte die Regeln ein: Wahren Sie Abstand, setzen Sie die Hygienemaßnahmen um, tragen Sie Alltagsmasken, nutzen Sie die CoronaWarnApp und lüften Sie regelmäßig.“

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