Neue Corona-Regeln für den Herbst: Das ändert sich

9. September 2022 | Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

Der Bundestag hat gestern einem Gesetzespaket der Ampel-Koalition zugestimmt und damit neue Corona-Regeln für den Herbst beschlossen.

Nachdem die Corona-Regeln im Sommer so gut wie verschwunden waren, sind nun für den Herbst wieder neue Corona-Schutzvorgaben vorgesehen. Grund hierfür ist die erwartete kritischere Infektionslage und -entwicklung im kommenden Herbst und Winter. Die neuen Regelungen werden am 1. Oktober in Kraft treten und voraussichtlich bis zum 7. April 2023 gelten.

Zunächst wurde festgelegt, dass am Oktober bundesweit wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und auch in Fernzügen besteht. Lediglich für Kinder bis zum 13 Lebensjahr ist an diesen Orten auch das Tragen einer einfachen medizinischen Maske erlaubt. Eine generelle Pflicht zum Tragen einer Maske in Flugzeugen wird es hingegen nicht geben.

Außerdem sehen die neuen Regelungen vor, besonders vulnerable Personengruppen weiterhin verstärkt zu schützen. Daher gilt für den Besuch in einem Alten- oder Pflegeheim und auch in Kliniken, dass zuvor ein negativer Corona-Test vorgelegt werden muss.

Eine erste Stufe sieht außerdem im Falle einer bedrohenden neuen Infektionslage vor, dass die Länder selbst weitere Auflagen verhängen dürfen. Hierzu könnten etwa die Maskenpflicht in der Gastronomie und in Geschäften oder die Testpflicht bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen zählen.

Eine zweite Stufe bei regional äußerst kritischer Corona-Lage könnte dann Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen im Freien oder Besucher-Obergrenzen vorsehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant darüber hinaus, eine weitere Impfkampagne zu starten. Ferner soll ein schnellerer Medikamenten-Einsatz bei Erkrankten möglich werden.

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