Leitlinie für den bösen Wolf

28. Februar 2020 | Natur & Gesundheit | Ein Kommentar

Bei der gestrigen Landtagssitzung stand auch die Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen auf der Tagungsordnung. In Sachsen-Anhalt gilt seit Juli 2017 die Leitlinie Wolf. Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hält an der geltenden Leitlinie Wolf fest.

Wolfgang Aldag

Bundesratsbeschlüsse können nicht dem europäischen Natur- und Artenschutzrecht widersprechen

„Weder mit den neuen Regelungen aus dem Beschluss des Bundesrats vom 14.02.2020 noch mit dem heutigen Antrag der AfD wird Rechtssicherheit geschaffen. Im Gegenteil. Mit den neuen Regelungen bleiben Begriffsbestimmungen weiterhin nicht klar definiert und der Abschuss nicht identifizierter Wölfe bis zur völligen Ausrottung des gesamten Rudels widersprechen für mich in weiten Teilen des europäischen Natur- und Artenschutzrechtes“, sagt Wolfgang Aldag, umweltpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„Es gibt keinen Grund vom bisher eingeschlagenen Weg abzuweichen, sondern vielmehr diesen konsequent fortzuführen und weiterzuentwickeln. Nicht der Wolf macht die ökologisch wertvolle Weidetierhaltung unattraktiv, sondern die ungenügende Unterstützung der Weitertierhalterinnen und Weidetierhalten. Ihnen müssen wir unter die Arme greifen und deshalb stärken wir Umweltministerin Dalbert den Rücken, sich mit voller Kraft auf Bundesebene dafür einzusetzen“, so Aldag.

Dagegen fordert die CDU-Fraktion eine Obergrenze für Wolfsbestand. So erklärt, Detlef Gürth, Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und federführend mit der Thematik Wolf befasst:

„Die aktuellen Zahlen der Rissschäden durch den Wolf bestätigen unsere Befürchtungen eines zunehmenden Kontrollverlustes. Laut aktuellem Wolfsmonitoringbericht ist die Zahl der Rudel in Sachsen-Anhalt auf 15 gestiegen. Die Populationsentwicklung des Wolfes mit einer Zuwachsrate von bis zu 30 Prozent pro Jahr ist hoch.

Wölfe mit unkontrollierten Wachstum?

Grund für den jetzt nicht mehr aufrechtzuerhaltenden Schutzstatus des Wolfes war eine Einschätzung der EU, dass der Erhaltungszustand der Wolfspopulation ungünstig sei. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Deutschland keine residenten Wölfe. Mit weit mehr als 1.000 Wölfen in Deutschland ist der günstige Erhaltungszustand seit Jahren erreicht und der Grund für den Schutzstatus entfallen.

Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist mit Zustimmung des Bundesrates nun auch die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen vereinfacht. Das begrüßt die CDU.

Deutschland muss jetzt bei der EU die Herabsenkung des Schutzstatus beantragen, ein fachlich fundiertes Wolfsmanagement einführen und das unkontrollierte Wachstum durch gezielte Entnahmen steuern.“

Mitteilungen CDU-Fraktion und  Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, Abb.: Verlag Kosmos aus „Nacht der Wölfe“, Foto: ToK, Abb. CDU

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