Inzidenz sinkt weiter – Zwei Prostitutionsstätten erwischt

29. Januar 2021 | Natur & Gesundheit | 2 Kommentare

Die Stadt Halle (Saale) meldet für den heutigen Tag 44  Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Das sind 8 mehr als am gestrigen Tag. Dennoch sinkt die Zahl der aktuell Infizierten weiter und liegt nunmehr bei 915 Personen. Auch die 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner ist daher leicht gesunken und verzeichnet nun einen Wert von 147,05.

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand gab auf der heutigen Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage in der Stadt allerdings an, dass gestern 11 Personen in die städtischen Krankenhäuser aufgrund ihrer Coronainfektion aufgenommen werden mussten. Die Zahl der behandelten Patientenliegt daher nun bei 175. Allerdings müssen nur noch 33 Personen intensivmedizinisch behandelt werden.

Wiegand berichtete des Weiteren davon, dass am gestrigen Tag insgesamt 4 Verstöße von den Ordnungskräften der Stadt bei der Einhaltung aller geltenden Regeln verzeichnet worden. Zwei Fälle betrafen die illegale Öffnung von Prostitutionsstätten. Außerdem gab es eine Person, die gegen ihre Quarantäne-Auflagen verstieß.

Ferner sagte Wiegand: „Zu den Kontrollen in den Alten- und Pflegeheimen kann ich sagen, dass die Mängel bei der Umsetzung der Eindämmungsverordnungen unverzüglich abzustellen sind. Bis das geschieht sind unterstützend Wachschutze in 4 Einrichtungen im Einsatz. Sie kontrollieren die Zugänge in die Senioreneinrichtungen.“

Abschließend wies Wiegand auf die 3. Eindämmungsverordnung hin, welche morgen bekannt gemacht werde und  am Montag in Kraft trete. Als wesentliche Punkte nannte er jedoch bereits:

– Die Quarantänen verlängern sich wieder auf 14 Tage, dies ist auch eine Konsequenz aus der Gefahr, die von den hoch ansteckenden Virus-Mutationen ausgeht. Die Stadt folgt hier den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.

– Die Verordnung enthält einige Präzisierungen beim Thema Maskenpflicht. So haben wir beispielsweise den medizinischen Mund-Nasen-Schutz auch für Schulen als verpflichtend festgelegt.

– Die Verordnung legt zudem weiterhin eine klare Lockerungsstrategie fest. Konkret benannt sind folgende Dinge:
o Inzidenz 5 Tage unter 100: Öffnung von öffentlichen Anlagen
o Inzidenz 5 Tage unter 50: Abschaffung der Pflicht zum Tragen eines medzinischen Mund-Nasen-Schutzes.
o Inzidenz 5 Tage unter 35: Abschaffung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Der Appell lautet weiter: „Die Infektionszahlen sind nach wie vor hoch. Die Pandemie ist nicht überstanden. Halten Sie also bitte weiterhin Abstand. Vermeiden Sie alle Kontakte. Bleiben Sie zu Hause.“

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