Hochschulgastronomie: Nur noch Geimpfte und Genesene bekommen Zutritt

5. November 2021 | Meldungen, Natur & Gesundheit | Keine Kommentare

Ab heute gilt in allen Mensen und CafeBars der Universität in Halle die 2G-Regel. Damit ist nur noch geimpften oder genesenen Personen der Zutritt erlaubt. Hintergrund ist die in der Stadt ab heute geltende uneingeschränkte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Am Eingang wird demnach nun entweder ein gültiges Impfzertifikat oder ein Genesenenzertifikat verlangt.

Die Regelung gilt jedoch nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Auch ist Personen, für die aus medizinischer Indikation kein Impfangebot möglich ist, der Zugang zu den Einrichtungen der Hochschulgastronomie auch mit dem Nachweis eines Antigen-Schnelltests möglich (nicht älter als 24 Stunden).

Durch die Festlegung der 2G-Regeln für den Zutritt zur gesamten Hochschulgastronomie wird auch auf die sich erneut immer weiter verschärfende Corona-Lage in der Stadt reagiert. Bereits gestern stieg die 7-Tage-Inzidenz etwa auf knapp 150.

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