Verbraucherzentrale warnt vor Pokémon Go
16. August 2016 | Kultur, Nachrichten | 3 KommentareÜberall ist es zu sehen: In Halle an der Saline, auf der Peißnitz und auch in Leipzig hinter der Oper. Ein Sporttherapeut erzählte uns, sein Sohn ist 17 und hockt da hinter der Oper. Mit Nebel kann man die Dinger anlocken. Diesen Nebel kriegt man aber nur, wenn man eine gewisse Anzahl von „Eiern“ ausgebrütet hat….. Die ausgebrüteten Dinger müssen aber gefüttert werden…… Dazu braucht man wieder andere Pokemons die einem helfen……. Eine Never ending Lovestory mit dem Smartphone…..
Viele empfinden das neuartige Spielerlebnis als genauso spannend und legen los: Die Smartphone-App Pokémon Go hat sich mit großem Medienecho rasant verbreitet. Doch Meldungen zeigen auch, dass zum Beispiel im Straßenverkehr und bei Datenschutzeinstellungen Probleme mit dem Spiel entstehen können. Die Verbraucherzentrale Halle gibt dazu einen Überblick, was rund um die App beachtet werden sollte und wie man auf Pokémon-Jagd versichert ist.
Datenschutz – Welche Zugriffsrechte Sie der App gewähren: Potenziell hat das Unternehmen hinter Pokémon – Go Niantic Labs, mit Sitz in den USA – Zugriff auf sehr viele Daten. In der Datenschutzerklärung steht, dass alle gesammelten und gespeicherten Daten der Firma gehören. Sollte Niantic Labs von einem anderen Unternehmen gekauft werden, bekommt dieses also auch Ihre Daten. Die Macher der App wollen zukünftig damit Geld verdienen, dass sie Treffpunkte (die Pokéstops) gegen Zahlung bei Firmen einrichten, sie dann in ihre Geschäfte zum Einkaufen locken.
Verbraucherschützer mahnen das Unternehmen ab
Die Kritik des Verbraucherschützer lautet unter anderem: Niantic kann den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen. Davon betroffen wären auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und
Gewährleistungsausschlüsse. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Dies verstößt zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts-und Datenschutzstandards. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb im Juli 2016 insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, wird ein Klageverfahren geprüft.
Versicherungen: Wer zahlt, wenn man einen Unfall verursacht oder selbst zu einem Schaden kommt? Beim Pokemon-Spielen sollte man äußerste Vorsicht walten lassen. Kommt es dabei zu einem Schaden, so haftet der Verursacher. Auch wer haftpflichtversichert ist und einen Schaden zumindest grob fahrlässig verursacht, wird im Versicherungsfall auf einen Teil des Schadens sitzen bleiben. Der Versicherer ist nämlich berechtigt seine Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Ist der Spieler als Fußgänger zu sehr in der Pokémon-Jagd versunken und wird er deshalb von einem Fahrzeug angefahren, könnte ihm ein Mitverschulden am Unfall angelastet werden, welches dann auch zur Kürzung der eigenen Leistungsansprüche bis hin zum völligen Leistungsausschluss führen kann.
Spielen mit Auto oder Fahrrad
Beim Steuern eines Kraftfahrzeuges hat das Spiel nichts zu suchen. Kann man der Spielelust am Lenkrad nicht widerstehen und kommt es dadurch zu einem Verkehrsunfall, bleibt man zumindest auf dem eigenem Schaden sitzen. Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners und die der Beifahrer, aber den Schaden am eigenen Fahrzeug würde eine bestehende Vollkaskoversicherung wahrscheinlich nicht übernehmen. Darüber hinaus könnte ein solcher Unfall im Straßenverkehr auch ordnungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn ein Unfall bei der Pokémon-Jagd zu gesundheitlichen Schäden führt, dürften in der Regel wohl die Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeit und/oder Lebensversicherung eintreten.
Unabhängig vom Versicherungsschutz sollten Pokémon-Spieler die Augen bei der Monsterjagd offen halten und zuerst an die Sicherheit denken.
Für weitere Informationen:
https://www.vzsa.de/pokemon-go-rechtliche-risiken
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Nee, boykottiert ihn, solange er da ist! Wer Dummheit mitmacht, weil sie gerade Mode ist, hat eins auf’n Däz verdient.
Dann ist wohl der betr. Spieler unwissend.
„Diesen Nebel kriegt man aber nur, wenn man eine gewisse Anzahl von “Eiern” ausgebrütet hat….. Die ausgebrüteten Dinger müssen aber gefüttert werden…… Dazu braucht man wieder andere Pokemons die einem helfen…….“
Keine dieser Sätze ist wahr und zeigt, mit welchem Problem Pokemon Go hauptsächlich zu kämpfen hat. Unwissen. Daraus resultiert Unverständnis u.s.w.
Trotzdem ist es wahr, daß es datenschutzrechtliche Bedenken gibt. Und unaufmerksame Spieler, die Schäden verursachen. Im übrigen wie beim kleinen Bruder „Ingress“. Nur da interessiert es keinen, weil es zu wenige spielen.
Die gleichen Probleme treten übrigens auch bei Facebook, Twitter, Snapchat, Whatsapp und wie die ganzen hippen Smartphone-Apps gerade heißen auf. Nur ist es gerade Hipp, sich über Pokemon Go aufzuregen und da schwimmt man halt gern auf der Medienwelle mit.
Meine persönliche Meinung ist, daß die Begeisterung in wenigen Monaten wieder auf ein normales Nivau für ein Spiel herunterfällt. Je länger man spielt, desto schwerer wird es. Wenn man alle Pokis hat, bleiben einem nur noch Arena-Kämpfe, die man praktisch immer gewinnt und für die man praktisch nichts bekommt. Wird das Wetter schlechter, werden auch viele nicht mehr nach draußen wollen.
Von daher, nehmt den Hype mit, solange er da ist 🙂