Landesmuseum öffnet wieder. Abstandsregelungen müssen eingehalten werden, Besucherdaten werden erfasst

4. Mai 2020 | Kultur | Keine Kommentare

Entsprechend den staatlichen Regelungen zur Wiedereröffnung von Museen und anderen kulturellen Einrichtungen wird ab dem 6. Mai 2020 das Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle seine Dauerausstellung sowie die Sonderausstellung ›Ringe der Macht‹ wieder den Besuchern zugänglich machen.
Auch die Bibliotheken des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt werden dem Publikumsverkehr wieder zur Verfügung stehen.
Auf Grundlage der 5. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 2. Mai 2020 müssen jedoch für den Museumsbesuch bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, um besondere Hygienebedingungen und den nötigen Mindestabstand zu gewährleisten. Bei den zahlreichen örtlichen Vorkehrungen sind insbesondere folgende Regeln zu berücksichtigen:

Entsprechend der zur Verfügung stehenden Fläche der Ausstellungsräume des Landesmuseum ist die Anzahl der gleichzeitig in den Räumen anwesenden Besucher eingeschränkt und wird durch das Aufsichtspersonal kontrolliert. Gemäß den derzeit gültigen allgemeinen Abstandsregelungen ist der Besuch für Einzelpersonen – auch zusammen mit bis zu vier weiteren Personen – oder für Familien sowie für Personen, die im gleichen Haushalt leben, möglich.

Ein Museumsbesuch für Reise- und andere, größere Gruppen kann leider weiterhin nicht angeboten und entsprechende Buchungen bis auf Weiteres nicht angenommen werden.

Das Landesmuseum wird über getrennte Ein- und Ausgänge verfügen. Der zukünftige Zugang zum Landesmuseum erfolgt über den Eingang des Museumscafés in der Richard-Wagner-Straße (auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle ›Landesmuseum für Vorgeschichte‹).

Ungeachtet der besonderen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen ist das Landesmuseum weiterhin barrierefrei zugänglich.

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist vorbehaltlich weiterer Änderungen vorgeschrieben. Um im Falle des Besuchs durch eine mit Covid-19 infizierte Person die Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten zu ermöglichen, müssen die Daten aller Besucher und Besucherinnen unter Wahrung des perönlichen Datenschutzes vor dem Betreten der Ausstellungsbereiche erfasst werden.

Weiterhin können im Landesmuseum bis auf Weiteres keine Führungen, Vorträge, museumspädagogischen Programme oder andere Veranstaltungen angeboten werden.

Bereits im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten und Gutscheine für den Museumsbesuch behalten ihre Gültigkeit, werden aber auch unter Vorlage der Originaleintrittskarte erstattet.

Mit der Wiedereröffnung des Landesmuseums steht auch der Museumsshop wieder zur Verfügung. In diesem besteht ebenfalls eine Maskenpflicht. Auch das Museumscafé kann durch die Besucherinnen und Besucher wieder genutzt werden, jedoch werden Speisen und Getränke nur zur Mitnahme und zum Verzehr außerhalb des Landesmuseums verkauft. 

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