Land gewährt Soforthilfe für Künstler

21. März 2020 | Kultur | 2 Kommentare

Die kleine und besonders anfällige Kunst- und Kulturszene des Landes leidet in besonderem Umfang unter den Folgen der COVID-19 Pandemie und den damit verbundenen Absagen praktisch aller Veranstaltungen. Die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur haben daher verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Kunst- und Kulturszene auf den Weg gebracht. Eine finanzielle Soforthilfe des Landes für in existenzielle Notlage geratene Künstlerinnen und Künstler wird ab nächste Woche zu beantragen sein, weitere Maßnahmen der Bundesebene wie die Öffnung der Grundsicherung (Hartz IV) für Soloselbständige sollen folgen. Das Land hat den Bund auch gebeten, Entlastungen bei den Beiträgen zur Künstlersozialkasse zu prüfen.

Folgende Maßnahmen plant das Land Sachsne-Anhalt:

Kurzfristige Unterstützung in Höhe von 400 € pro Monat und Person.

Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt. Die Antragsberechtigten müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Rechtsgrundlage ist die Ausnahmeregelung Nr. 7.4 der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Bewilligungsstelle ist das Landesverwaltungsamt. Das Antragsformular wird in Kürze auf der Webseite des Landesverwaltungsamts zur Verfügung stehen.

Flexibilität im Umgang mit genehmigten, nach der Kulturförderrichtlinie des Landes geförderten Projekten

Für Projekte, die wegen der Pandemie nicht wie beantragt durchgeführt werden können sowie Projekte, die zwischenzeitlich abgesagt worden sind, soll geprüft werden, ob bereits entstandene, unabwendbare Kosten und Regressansprüche als zuwendungsfähig anerkannt werden. Bei jedem der kritischen Fälle wird das Landesverwaltungsamt individuell und sorgfältig mit den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern nach einer Lösung suchen. Projektträger sollen sich nach einer Förderung rechtzeitig bei dem Landesverwaltungsamt melden, wenn sie die Maßnahme nicht oder nur teilweise durchführen können.

Weiterhin empfiehlt das Land:
Wer sein Einkommen aufgrund von Einbrüchen durch Absagen o.ä. nach unten korrigieren muss, sollte dies unbedingt auch der Künstlersozialkasse melden.
Damit sinken auch die monatlichen Beitragszahlungen. Das Formular: https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Medien center_K%C3%BCnstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/A enderung_Arbeitseinkommen.pdf

Print Friendly, PDF & Email
2 Kommentare

Kommentar schreiben