Land finanziert Digitalisierung der Museumsschätze: wie öffentlich wird unser kulturelles Erbe aber wirklich?

24. Mai 2017 | Kultur | Ein Kommentar

 

Mit fast 1,6 Mio EUR fördert das Land Sachsen-Anhalt in den nächsten 2 Jahren den Einstieg in die Digitalisierung des archäologischen Erbes. Kulturminister Rainer Robra und Landesarchäologe Prof. Harald Meller unterzeichneten am 24. Mai eine entsprechende Vereinbarung. Mit dem Digitalisierungsprojekt sollen nicht nur die vielfältigen Bestände erfasst und gesichert werden, sondern auch Daten schnell und effizient der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

In einem ersten Teilprojekt wird der Hauptkatalog mit seinen Daten zum archäologischen Fundgut digital erfasst, ergänzt und verständlich beschrieben. Über 150.000 Karteikarten gilt es aufzubereiten. Diese Daten können dann über jeden PC-Arbeitsplatz aufgerufen werden, weltweit  (theoretisch) das ist der Ansatz. Ehrgeizig ist ein zweites Teilprojekt angelegt. In ihm sollen Fundstücke einzeln erfasst und mit einem individuellen Fingerabdruck versehen werden. Prägegleiche Münzen können so z.B. anhand charakteristischer Spuren wie Kratzer individuell unterschieden werden.

Prof Dr. Harald Meller (links) und Staatsminister Rainer Robra (rechts): Es wird Zeit, einen Vertrag zur Sicherung des kulturellen Erbes zu unterzeichnen. „Digital“ treten sie an dem denkenswürdigen Tag nicht auf. Meller hat keine Uhr, beide keinen Kultustrick um den Hals,  aber die Verträge werden in dreifacher Ausfertigung auf Papier unterzeichnet. Aber eines ist sicher: auch das landet in der „Cloud“.

 

Meller verweist auf das große Glück, dass die Sammlung des Landesmuseums, gleichzeit auch kulturelles Erbe der Region, bislang nicht durch kriegerische Auseinanderetzungen, wie Zerstörungen durch den 2. Wektkrieg verschont war. „Aber wie sicher können wir da sein?“, fragt Meller, mit Rücksicht auf nicht allzu lange Erfahrungen in Europa: „Wer hat denn den Jugoslawienkrieg vorausgesehen?“

Es geht offenbar doch um mehr: Sicherung des kulturellen Erbes in der „Cloud“ – falls i es mal doch wirklich anders kommt.

Frage nach öffentlichem Nutzungsrecht unbeantwortet

Über die Details einer offenen Nutzung der Daten des gemeinschaftlichen kulturellen Eigntums scheinen sich die Akteure der Konferenz dann doch nicht abgesprochen zu haben.

„Wie ist das mit dem Urheberrecht?“, fragt ein Vertreter der lokalen Print-Medien: „Dürfen wir dann so einfach das, was Sie ins Netz stellen, auch veröffentlichen ?“
Die Vertreter des Landes scheinen auf diese Frage sichtlich unvorbereitet. Während Robra auf das Informationsfreiheitsgesetz verweist, sagt Meller, er sei froh, dass die Himmelsscheibe von seinem Amt urheberrechtlich geschützt sei: Damit können weder Nazis sie als angebliches „Ahnenerbe“ missbrauchen, noch Brauereien sie als Motiv für Bierdeckel nutzen. Über Näheres müsse man halt noch reden, erklärten die Vertreter des Landes.

Ulf Dräger, Direktor  des staatlichen Münzkabinetts Sachsen Anhalt, mit Sitz in der Moritzburg, frohlockt dagegen uneingeschränkt:  „Das ist endlich die Demokratisierung unseres kulturellen Erbes“

Digitalisiert werden soll weiterhin in einem dritten Teilprojekt der umfangreiche Bestand an Fotos von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen. Gerade Sachsen-Anhalt ist besonders reich an Fundstätten. Es ist richtig, gerade hier das „Digital Heritage“ aufzubauen.

Der „Geldsegen“ stammt aus der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen.  Dadurch kann das Land Sachsen-Anhalt insgesamt ca. 5,6 Mio EUR für Digitalisierungsprojekte verwenden. Bund und Länder hatten sich jüngst auf die Verteilung dieser Gewinne geeinigt.

H.J. Ferenz

(mit Ergänzung durch Red)

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