Hilfsangebote für Kulturvereine in Sachsen-Anhalt

7. Dezember 2021 | Kultur, Vereinsleben | Keine Kommentare

Die Landesregierung hatte bereits im September 2021 mitgeteilt, dass sie mit rund 3,1 Millionen Euro die Kulturvereine in Sachsen-Anhalt zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie unterstützen will. Mit den in der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Kulturvereine im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie“ veröffentlichten Maßnahmen soll somit der Fortbestand der Kulturvereine im Land gesichert werden.

Nun gab die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt bekannt, dass aus dem bis zum heutigen Tag erfolgten Mittelabfluss resultiert, dass weiterhin Fördergelder vorhanden sind und Anträge jederzeit gestellt werden können.

Dazu erklärte Staats- und Kulturminister Rainer Robra: „Die Pandemiesituation erweist sich weiter als dramatisch und der Kulturbereich muss mit Restriktionen und Einschränkungen leben. Mit unserem beschlossenen Hilfsprogramm wollen wir jenen Kulturvereinen unter die Arme greifen, die infolge der Pandemie in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten geraten sind und bestehende Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Mein Wunsch und meine Forderung gehen an alle Adressaten dieses Programms, die gegebenen Möglichkeiten auch vollumfänglich zu nutzen.“

Die finanzielle Unterstützung kann bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) beantragt werden. Antragsberechtigt sind Kulturvereine, die

  • als gemeinnützig anerkannt sind,
  • ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und
  • bei denen in Folge der Corona-Pandemie vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten bestehen.

Vor dem Hintergrund eines regelmäßigen Dialogs mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren wird zudem darauf verwiesen, dass die Vereine zur Beantragung der Liquiditätspauschale oder der erweiterten Liquiditätshilfen nicht unmittelbar vor einem Insolvenzverfahren stehen oder ein solches bereits beantragt haben müssen.

Sofern die Vereine von anderen Förderangeboten profitieren, sind diese zu nutzen. Die erlassene Billigkeitsleistung ist nachrangig zu anderen Hilfen. Die Unterstützungsleistungen werden auf Antrag gewährt, hierbei müssen die Antragsteller ihre konkrete Ausgangssituation kurz darlegen (Liquiditätspauschale) sowie mit Unterlagen belegen (erweiterte Liquiditätshilfe).

Die Antragsunterlagen sind per Post an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), Domplatz 13, 39104 Magdeburg zu übersenden. Nähere Informationen, sowie Hinweise zum Verfahren und zur Antragsstellungen sind zu finden unter:

www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/kreativ-sein/liquiditaetshilfe-kulturvereine

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben