„König von Deutschland“: Peter F. aus Untersuchungshaft entlassen. Prozess muss komplett neu aufgerollt werden.

9. April 2018 | Nachrichten | 4 Kommentare

Die 13. Strafkammer des Landgerichts Halle hat mit Beschluss vom heutigen Tage den am 15.03.2017 erlassenen Untersuchungshaftbefehl gegen Peter F. aus Wittenberg aufgehoben.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dass angesichts der Dauer des bisherigen Verfahrens und der nunmehr noch zu erwartenden weiteren  Hauptverhandlungsdauer die Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig sei.
Der Angeklagten war mit Urteil vom 15.03.2017 wegen Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil hat der  Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26.03.2018 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen (4 StR 408/17, vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 070/2018 vom 06.04.2018 & Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.03.2018).

Die neue Kammer des Landgerichts Halle wird nunmehr eine vollständig neue Hauptverhandlung durchzuführen und den Sachverhalt unter Berücksichtigung der Rechtsausführungen des Bundesgerichtshofs neu aufzuklären haben. Termine hierfür stehen noch nicht fest.

Die Aufhebung des Haftbefehls erfolgte nicht durch die künftig zuständige Strafkammer, sondern durch die Kammer, die den Haftbefehl seinerzeit erlassen hatte.

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