Jobcenter Halle informiert über Urlaubsregelung in der Arbeitslosigkeit

27. Juni 2018 | Nachrichten | Ein Kommentar

Das Jobcenter Halle informierte heute in einem Rundschreiben über Urlaubsansprüche in der Arbeitslosigkeit. Einen solchen im eigentlichen Sinne haben Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (allgemein auch Harzt IV genannt) nämlich nicht.
Sie können sich aber mit vorheriger Zustimmung ihres Ansprechpartners im Jobcenter für insgesamt 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten, also auch verreisen (so genannte Ortsabwesenheit). Allerdings darf die Zustimmung nur erteilt werden, wenn durch die Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Der Grundsatz lautet: Vor jeder Ortsabwesenheit muss diese im Voraus genehmigt werden. Dies sollte etwa 1 Woche vorher erfolgen. Ortsabwesenheiten könnenüber die Servicerufnummer 0345-6822 802 beantragt werden. Diese ist von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr erreichbar. Die zuständigen Ansprechpartner prüfen dann, ob Hinderungsgründe, wie zum Beispiel anstehende Termine, einem Urlaub in der gewünschten Zeit entgegenstehen. In diesen Fällen ist eine persönliche Vorsprache zur Klärung angeraten.
Wird keine Zustimmung des Vermittlers eingeholt oder stimmt dieser der Ortsabwesenheit aus wichtigem Grund nicht zu, entfällt der Leistungsanspruch für den Zeitraum der Ortsabwesenheit.

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