Hendrik Lange oder Dr. Bernd Wiegand

20. Oktober 2019 | Nachrichten, Politik | 12 Kommentare

Gut 100 Jahre alt ist das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen in Deutschland. Wirklich durchgesetzt wurde es erst in Folge der Revolution 1918 und der Gründung der Weimarer Republik. Besonders um das Frauenwahlrecht gab es blutige Kämpfe.
Nun haben wir das allgemeine Wahlrecht – und was passiert? Viele Menschen nehmen es nicht mehr wahr. Mögen die einen denken: „Ist mir egal, läuft doch ganz gut. Wozu da noch wählen?“ Oder die anderen: „Ist mir egal, ich kann ja eh nix ändern. Die da oben machen doch sowieso, was sie wollen.“
Und beide werfen ihr gutes Wahlrecht, das unsere Vorfahren erbittert erkämpft haben, einfach so in die Tonne. Die Wahlbeteiligung bundesweit und kommunal ist erbärmlich. Das muss die Gewählten nicht stören, Hauptsache, sie haben die Mehrheit der Wählenden. Der Rest ist egal.
Und es ist eben nicht egal. Wenn wir schon ein Wahlrecht haben (wer weiß, wie lange noch), sollten wir es wahr nehmen.
Am 27. Oktober können die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt bestimmen, wer der nächste Oberbürgermeister wird: Hendrik Lange oder Dr. Bernd Wiegand. Die beiden hatten im 1. Wahlgang die meisten Stimmen, deshalb gibt es jetzt eine Stichwahl. Und weil es offenbar Unsicherheiten mit dem Procedere gibt, hier ein paar kurze Hinweise. Es ist denkbar einfach:

Briefwahl/Wahlbenachrichtigung/Wahllokal

Für die Stichwahl erhalten Hallenserinnen und Hallenser keine neue Wahlbenachrichtigung. Das auf der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl eingetragene Wahllokal ist auch für die Stichwahl gültig.

Wahlberechtigte können auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung das Stimmrecht per Briefwahl oder im Wahllokal ausüben, wenn sie sich persönlich ausweisen. Informationen zu Wahllokalen erhalten Wählerinnen und Wähler auf der städtischen Internetseite unter: http://www.halle.de/de/Verwaltung/Wahlen/Wahlraeume/ sowie unter Telefon 0345/2210.

Für die Zusendung der Briefwahlunterlagen ist ein förmlicher Antrag zu stellen:

– per E-Mail an briefwahlbuero@halle.de;

– schriftlich an Stadt Halle (Saale), Fachbereich Einwohnerwesen, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale);

– über die Internetseite der Stadt: https://meldeportal.itc-halle.de/IWS/start.do;jsessionid=A120C40D3A0A5E259EF720E8F533E877?mb=1&wahltyp=&wnr=

– oder durch persönliche Vorsprache in den beiden Bürgerservicestellen, Marktplatz 1 und Am Stadion 6.

Die Briefwahlbüros in den Bürgerservicestellen haben bis Freitag, 25. Oktober, geöffnet – hier die Öffnungszeiten: http://www.halle.de/de/Verwaltung/Wahlen/Oberbuergermeisterwa-10088/Allgemeine-Informationen/.

Wer bereits vor dem ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 27. Oktober beantragt hat, muss dies nicht erneut tun.

Wahlergebnis

Das Wahlergebnis vom 13. Oktober und die Verteilung der Stimmen in den Stadtteilen, können Ihr hier abgerufen werden: https://wahlergebnisse.halle.de

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