Türkisches Gesetz verbietet Wahlkampf im Ausland

11. März 2017 | Glosse, Politik | Keine Kommentare

Lieber Erdo,

darf ich das so schreiben? Du würdest mich „Nazi-Schlampe“ ja auch duzen, oder? Also, lieber Erdo, ich habe da mal ein paar Fragen an Dich und Deine Partei AKP: Wahlen sind ja gesetzlich geregelt und Du als großer Vertreter der türkischen Demokratie weißt das ja besser als ich. Wie unsere Zeitungen jetzt zu berichten wissen, gibt es in der Türkei ein hervorragendes Wahlgesetz, dass Du und Deine Partei bereits 2008 erlassen haben. Darin heißt es in Artikel 94/A: „Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden.“ – (z.B. Quelle: http://www.rundschau-online.de/26164546 ©2017, aber auch Berliner Morgenpost, Die Welt und das Handelsblatt berichten darüber)

Nun hält sich ja auch kaum einer daran, wenn eine Ampel rot ist. Und damit möchte ich natürlich keine Vorurteile gegen Südländer schüren. Denn komme mal aufs Land in Niedersachsen: Glaubst Du Erdo, wenn da eine Ampel rot ist, hält sich ein Bauer aufn Trecker dran? Der fragt sich nur, welcher Torfkopp da eine Ampel hingebaut hat. Vielleicht denkst Du ja, so ein Wahlgesetz ist wie eine rote Ampel, man muß sich nicht dran halten. Aber wenn dann ein blöder Tourist aus Berlin in den Trecker fährt, darfst Du ihn dann halt nicht als „blöden Nazi“ beschimpfen. Naja, gerade deswegen, so ein Bauer aus dem Oldenburger Land hat halt immer recht, auch auf der Kreuzung, wenn der Berliner Vorfahrt hatte. So ein bißchen wie der bist Du auch, Erdo, oder? Und aber im Unterschied zur roten Ampel in der norddeutschen Tiefebene gibt es noch nicht einmal eine Strafe, wenn Du Dich nicht an die eigenen Gesetze hälst. Schlau gemacht von Dir, Erdo, da können wir „Nazipraktiker“ in Hinsicht auf Demokratie von Dir echt noch was lernen. Vielleicht solltest Du Deine Auftritte künftig als Fortbildungsveranstaltungen deklarieren. Ich bekomme dann sicher umsonst einen Platz in der ersten Reihe, oder? Ich habe ohnehin das Gefühl, wir müssen uns näher kennenlernen, Du und ich.

P.S.: Den Niederländern, den Goudadünnschälern, drohst Du jetzt Vergeltung an. Sei großzügig! 1. säuft deren Land ohnehin irgendwann ab. 2. Ist auch Vergeltung eine Kann-Bestimmung, genau wie Wahlkampfauftritte im Ausland.

Deine norddeutsche Sultanine Paula Poppinga, einen Raki auf Dein Wohl trinkend

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben