Generalstaatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungsverfahren wegen der Geiselnahme durch den Halle-Attentäter

14. Dezember 2022 | Nachrichten | Keine Kommentare

Der Attentäter von Halle (Saale) macht erneut Schlagzeilen. Am Montagabend hatte er es mit einer selbstgebauten Waffe geschafft, zwei Bedienstete des Gefängnisses in Burg bei Magdeburg als Geiseln zu nehmen. So hatte er versucht, sich aus der Gefangenschaft zu befreien (HalleSpektrum berichtete).

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hatte in einer ersten Stellungnahme zu den Geschehnissen erklärt, der Vorfall zeige, welche Gefahr noch immer von dem Attentäter ausgehe. Er danke daher den Justizvollzugsbeamten und Polizeibeamten für ihr schnelles und professionelles Handeln, die das Drama schnell wieder in den Griff bekommen hatten.

Nun muss geklärt werden, wie es dem jungen Mann gelingen konnte, ohne dass es jemandem aufgefallen war, eine Waffe zu basteln und damit Geiseln zu nehmen. Die Frage nach Mithelfern steht ebenso im raum wie diejenige nach unzureichender Überwachung.

„Jetzt gilt es, das Geschehen zu analysieren und daraus mögliche Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen.“, so Haseloff hierzu.

Nun macht die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg von ihrem Substitutionsrecht gemäß § 145 Abs. 1 GVG Gebrauch und wird im Hinblick auf die Bedeutung der Sache die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt übernehmen.

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