Wegen Corona-Benachteiligung: Regelstudienzeit soll um ein Semester verlängert werden

25. August 2020 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare


Die Corona-Pandemie hat den Studienbetrieb in Sachsen-Anhalt im Sommersemester 2020 erheblich beeinträchtigt: Die Hochschulen des Landes haben Mitte März kurzfristig auf Online-Lehre umgestellt; rund 54.000 Studierende waren gefordert, sich flexibel auf die Krisensituation einzustellen. Nachteile sollen den Studierenden aus der Krisenzeit und der erforderlichen Neuorganisation des Lehrbetriebs im Sommersemester 2020 jedoch nicht entstehen.

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am heutigen Dienstag im Kabinett angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. „Wir beabsichtigen, die Regelstudienzeit wegen der erheblichen pandemiebedingten Beschränkungen im Sommersemester 2020 um ein Semester zu verlängern. So stellen wir sicher, dass Studierende insbesondere bei Ansprüchen auf BAföG-Leistungen keinen Nachteil erleiden“, erklärte der Minister.

Die Regelstudienzeit umschreibt die Anzahl der Semester, die für das Absolvieren eines Studienganges bei einem regulären Vollzeitstudium benötigt wird. Sie wird durch die jeweilige Studien- oder Prüfungsordnung eines Studienganges festgelegt und muss den durch das Hochschulgesetz vorgegebenen Rahmen einhalten. Mit der geplanten Verlängerung der Regelstudienzeit wird sich Förderungshöchstdauer für BAföG-Leistungen für den betreffenden Personenkreis um ein Semester erhöhen.

Flexible Lösungen wollen sollen für bereits erbrachte Leistungen geschaffen werden, so dass den Studierenden keine Nachteil entstehen. Erfolgreich abgeschlossene Studien- und Prüfungsleistungen während des Sommersemesters 2020 sollen daher nicht infrage gestellt werden. Umgekehrt sollen den Studierenden aber auch coronabedingt schwächere Leistungen nicht auf die Füße fallen. Im Rahmen unseres Gesetzentwurfes sollen die Hochschulen deshalb die Möglichkeit erhalten, ihren Studierenden weitere Angebote etwa mit Blick auf die Wertung von Prüfungen als Freiversuche oder Wiederholungsmöglichkeiten zur Notenverbesserung zu unterbreiten. Im Sommersemester nicht bestandene Prüfungen könnten dann auch als nicht durchgeführt gewertet werden.

Sachsen-Anhalt wäre  nicht das einzige Bundesland, das die Regelstudienzeit verlängert.  Einige weitere Bundesländer haben bereits entsprechende Regelungen angekündigt, manche bereits getroffen.

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