Neues Erwachsenenbildungsgesetz: „Zeitgerechter Rahmen für Bildungsarbeit!“

12. März 2021 | Bildung und Wissenschaft, Politik | Keine Kommentare

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner gestrigen Sitzung ein neues Erwachsenenbildungsgesetz verabschiedet. Bildungsminister Marco Tullner sagte diesbezüglich in seiner Rede: „Mit der Neufassung erhalten die Einrichtungen der Erwachsenenbildung nunmehr einen zeitgerechten Rahmen für ihre Bildungsarbeit, in dem auch wichtige aktuelle Themenstellungen angemessen berücksichtigt werden.“

Kern der Neufassung bildet die neue Fördersystematik. Diese orientiere sich nicht mehr ausschließlich an der Anzahl der durchgeführten Bildungsveranstaltungen. So sei es nun auch möglich, dass Einrichtungen einen Basiszuschuss erhielten, der für Planungssicherheit sorge, so Minister Tullner weiter.

Die Neufassung des Gesetzes wurde in enger Abstimmung mit dem Landesausschuss für Erwachsenenbildung erarbeitet. Dem Landesausschuss gehören unter anderem eine Reihe von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenbildung an.

Das Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt wurde im Dezember 2020 von der Landesregierung eingebracht. Es überarbeitet die bisherigen Regelungen grundlegend und ersetzt damit das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung im Lande Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 1992.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben