MLU hält vorerst an Präsenzlehre fest

18. November 2021 | Bildung und Wissenschaft, Natur & Gesundheit | Ein Kommentar

 

Vor dem Hintergrund der stark steigenden Infektionszahlen hat sich das Rektorat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) bereits gestern erneut mit den Regelungen zur Lehre im laufenden Wintersemester 21/22 befasst. Dabei spielten die Diskussionen in der Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine entscheidende Rolle. Die HRK bekräftigte demnach, dass „Präsenz-Lehre ein wertvolles Gut“ ist und Hochschulen als „Raum von Begegnung, sozialem Austausch und gemeinsamem Lernen zu erhalten und zu schützen“ sind.

Diesem Grundsatz schließt sich nun auch das Rektorat an und hält demnach auch weiterhin daran fest, das laufende Wintersemester unter strikter Einhaltung der 3G-Regel als Präsenzsemester fortzusetzen.

Ab sofort gilt damit eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes („OP-Maske“ oder FFP2-Maske) in Präsenzlehrveranstaltungen. Hiervon darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, beispielsweise wenn für alle teilnehmenden Personen im Raum der 3G-Nachweis erbracht (bspw. Einlasskontrolle) und die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m gewährleistet ist oder wenn die Durchführung von Tätigkeiten, die das Tragen einer Maske notwendig ausschließen (z.B. Gesangsunterricht), durchgeführt werden.

Weiterhin wurde betont, dass sich die Universität dennoch auch zukünftig an sämtlichen politischen bzw. rechtlichen Neuregelungen in Bund und Land im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie orientieren und die Entwicklung der pandemischen Lage aufmerksam verfolgen und, sofern notwendig, über weitere Maßnahmen umgehend informieren wird.

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