Lockerungen für potenzielle Sitzenbleiber an den Schulen?

15. Januar 2021 | Bildung und Wissenschaft, Politik | Ein Kommentar

Nachdem im März und April 2020 coronabedingt die ersten Schulschließungen beschlossen wurden, kam bereits eine Diskussion darüber auf, wie man mit potenziellen Sitzenbleibern weiterverfahren sollte. Damals hatte das Land  keine prinzipielle Versetzung aller Schüler unabhängig von ihren Leistungen angeordnet, sodass Sitzenbleiben auch weiterhin möglich war. Allerdings wurden den Lehrkräften sehr viel größere Spielräume eingeräumt, Kinder und Jugendliche zu versetzen, die aufgrund der Corona-Lage kaum Noten bekommen hatten.

Seit Montag gibt es in Sachsen-Anhalt nun erneut nur einen Notbetrieb an den Schulen: Kinder der ersten bis sechsten Klassen können demnach nur betreut werden, wenn ihre Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Die Abschlussjahrgänge bekommen außerdem Präsenzunterricht. Alle anderen Schuljahrgänge bekommen lediglich Aufgaben für zuhause oder ein Online-Angebot.

Bildungsminister Marco Tullner kündigte in diesem Zusammenhang und angesichts der bisher unverändert angespannten Corona-Infektionslage an, dass er mit Distanzunterricht bis mindestens Ende Februar rechne. Laut Ministerium werde aber an konkreten Regelungen zum Thema gearbeitet, ob Schülerinnen und Schüler eine Klasse wiederholen müssen. Vermutlich werde es ähnliche Spielräume wie im vergangenen Schuljahr geben.

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