Lehrerstreik am Mittwoch: laut Behörden Betreuung gesichert

10. März 2015 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

Am Mittwoch ruft die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu einem landesweiten Lehrerstreik auf. Auch die ersten Schulen in Halle (Saale) haben die Eltern bereits über die bevorstehenden Aktionen informiert, darunter die Grundschule Büschdorf.
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Die Schulen werden in unterschiedlichem Maß von dem Streik betroffen sein. Dies hängt unter anderem vom Anteil der verbeamteten Pädagogen und dem Organisierungsgrad in Gewerkschaften ab.

Nach Angaben des Landesschulamtes werden alle Vorkehrungen getroffen, um die Betreuung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Zur Absicherung der Betreuung – insbesondere an Grund- und Förderschulen – würden alle verbeamteten Lehrkräfte und die Schulleitungen eingesetzt.

Eltern werden gebeten, sich mit in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen zunächst an die Schule ihres Kindes zu wenden. Dort erhalten sie die aktuellsten Informationen zur konkreten Situation an der betreffenden Schule.

Falls darüber hinaus noch Informationsbedarf besteht, können Eltern beim Landesschulamt in Halle Ansprechpartner unter folgenden Rufnummern erreichen:

Grund- und Förderschulen: 0345 514 2558
Sekundarschulen: 0345 514 1894
Gymnasien/ Gesamtschulen: 0345 514 1960
Berufsbildende Schulen: 0345 514 3506

Auch die Landesbediensteten in den Behörden wie dem Landesverwaltungsamt oder dem Finanzamt werden zu Protesten aufgerufen. Die Gewerkschaften GEW und ver.di führen am Mittwochvormittag eine Großdemo in Magdeburg durch, an der Arbeitnehmer aus ganz Sachsen-Anhalt teilnehmen.

Gefordert werden eine Anhebung der Löhne und Gehälter um 5,5 %, mindestens aber um 175 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten, 100 Euro für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten, 30 Tage Urlaub für Auszubildende und unbefristete Übernahme für Auszubildende, Ausschluss sachgrundloser Befristungen, zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamt/Innen sowie Versorgungsempfänger/Innen der Länder und Kommunen, Ablehnung jeglichen Eingriffes in die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.

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