Keine Nachteile den Studierenden – Sommersemester wird zum Nullsemester erklärt

16. Dezember 2020 | Bildung und Wissenschaft, Politik | Keine Kommentare

 

Der Landtag hat gestern die notwendigen Änderungen des Hochschulgesetzes beschlossen, sodass das Sommersemester 2020 als Nullsemester gelten wird. Damit verlängert sich die Regelstudienzeit automatisch um ein Semester.

„Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester wird sichergestellt, dass den Studierenden keine Nachteile bei der Bezugsdauer des BAföG aufgrund von pandemiebedingten Einschränkungen entstehen. Sie haben ein Semester mehr, um ihre Studieninhalte und Prüfungsleistungen zu erbringen. Studierende bekommen damit Planungssicherheit und können finanziell aufatmen.“, kommentierte Olaf Meister, der hochschulpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Entscheidung.

„Gerade in Krisenzeiten sind für uns Chancengleichheit und Verlässlichkeit in der Bildung und im Hochschulwesen zentrale Anliegen. Und die sollten wir unter allen Umständen verteidigen. Die Änderung des Hochschulgesetzes erlaubt den Hochschulen auf kommende Krisensituationen, die pandemiebedingt oder aus anderen Gründen entstehen, flexibel reagieren zu können. Damit in Zukunft die Studierenden nicht mehr so lange im Unklaren gelassen werden müssen.“, so Meister weiter.

Nach der gestrigen Änderung des Hochschulgesetzes können Regelungen beim Andauern der Pandemie oder in ähnlichen Krisensituationen künftig per Verordnung – und damit deutlich schneller als durch Gesetzesänderung – getroffen werden. Dadurch könnte das Ministerium die Regelstudienzeit, wenn erforderlich, kurzfristig auch für das laufende Wintersemester 2020/2021 verlängern.
Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben