Immer mehr Jungendliche verlassen die Schule ohne Hauptschulabschluss

30. November 2022 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

Am Ende des Schuljahres 2021/22 verließen insgesamt 17 826 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stiegen die Zahlen damit zum Vorjahr deutlich um 645 bzw. 3,8 %. Im Vorjahr sanken die Zahlen noch im Vergleich zum Schuljahresende 2019/20 um 270 bzw. 1,5 %.

Im Abschlussjahr 2021/22 erreichten 8 883 Schülerinnen und Schüler bzw. 49,8 % aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger den mittleren Abschluss (Realschulabschluss bzw. erweiterter Realschulabschluss oder schulischer Teil der Fachhochschulreife; Vorjahr 50,1 %).

2021/22 erwarben 4 983 bzw. 28,0 % aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger die allgemeine Hochschulreife. Dieser Anteil lag im Abschlussjahr 2020 bei 30,4 % und 2021 bei 29,1 %.

1 890 bzw. 10,6 % aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger erlangten 2022 einen Hauptschulabschluss inkl. qualifizierten Hauptschulabschluss (Vorjahr 11,0 %).

Im Schuljahr 2021/22 verließen 1 200 bzw. 6,7 % aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger die Schule ohne Schulabschluss (Abgangszeugnis; Vorjahr 5,5 %). Der Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einem Abschluss der Schule für Lernbehinderte (558) erhöhte sich von 2,5 % auf 3,1 %. Die Abschlüsse der Schule für Geistigbehinderte (312) blieben mit einem Anteil von 1,8 % nahezu unverändert. Somit lag der Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne einen Hauptschulabschluss im Abschlussjahr 2022 bei 11,6 % und damit deutlich über dem Vorjahr (9,7 %).

Insgesamt verließen 870 Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit die allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt (4,9 %).
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen. Die Summe der auf Grundlage der gerundeten Ausgangswerte berechneten Anteilswerte kann von 100 % abweichen.

 

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