Absurde Ausschreibungen zurücknehmen, Besoldung nach der Schülerzahl aufheben

7. September 2017 | Bildung und Wissenschaft | Ein Kommentar
Zu den Meldungen über die Neuausschreibung von Schulleitungsstellen für mehrere Grundschulen im Harz, die schon seit Jahren fest besetzt sind, infolge steigender Schülerzahlen erklärt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Lippmann:

Diese Neuausschreibungen sind unsinnig und für niemanden nachvollziehbar – nicht für die betroffenen Schulleiterinnen und Schulleiter, nicht für die Eltern und Schüler und nicht für die Bürgerinnen und Bürger. Egal, welche Art der Auslegung von Gesetzen die Schulbehörden veranlasst hat, eine solche Ausschreibung in Gang zu setzen – das Ergebnis ist absurd und darf so nicht vollzogen werden. Die Ausschreibungen müssen zurückgenommen und das Verwaltungshandeln muss neu überdacht werden.

aus vollen Stühlen sollen wieder leere werden. Sachsen-Anhalt das Land der Leerkörper?

Dies ist umso wichtiger, da das gesamte Verfahren offensichtlich nur aus einer Steigerung der Schülerzahl an diesen Schulen resultiert. Wegen der im Besoldungsgesetz des Landes verankerten Abhängigkeit der Besoldung der Schulleitungen von der Schülerzahl sind hier Ansprüche auf eine höhere Besoldung entstanden. Dies kann und wird angesichts ansteigender Schülerzahlprognosen künftig auch an weiteren Grundschulen und möglicherweise auch an weiterführenden Schulen zu ähnliche Problem führen. Die Schulbehörden und ggf. der Gesetzgeber sind aufgefordert, das Beförderungsverfahren bei steigenden Schülerzahlen so auszugestalten, dass keine Neuausschreibung dauerhaft besetzter Schulleitungsstellen mehr erfolgt.

Eine grundsätzliche Lösung liegt in entsprechenden Änderungen im Landesbesoldungsgesetz. Die Landesregierung hat inzwischen angekündigt, die extrem geringe Besoldung von Leitungen kleiner Grundschulen bis 80 Schülerinnen und Schüler – um diese soll es sich bei den berichteten Fällen im Harz handeln – bei der anstehenden Novellierung des Besoldungsgesetzes zu streichen und somit die Besoldung dieser Schulleiterinnen und Schulleiter von Amtswegen – also ohne Beförderung und damit auch ohne ein Verfahren und erst recht ohne eine Neuausschreibung von Stellen – anzuheben. Damit folgt die Landesregierung einer Forderung der Fraktion Die LINKE, die diese Änderung bereits vor fast einem Jahr im Landtag beantragt hat.

Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklung ist der Landtag aufgefordert, die Sinnhaftigkeit der Regelungen im Landesbesoldungsgesetz, nach denen die Besoldung von Schulleitungen von der Schülerzahl abhängig ist, grundsätzlich zu hinterfragen und diese bei der anstehenden Novelle diese Differenzierung und damit die hieraus resultierenden Probleme zu beseitigen.

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