Eilantrag gegen die Maskenpflicht in Schulen abgelehnt

8. Oktober 2021 | Bildung und Wissenschaft, Natur & Gesundheit, Soziales | Keine Kommentare

 

Vor wenigen Tagen hat das Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in einem Kontrollverfahren einen Eilantrag gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen sowie gegen die verpflichtende Durchführung von Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus als Voraussetzungen zur Teilnahme am Schulunterricht abgelehnt.

In der Begründung zu dieser Entscheidung hieß es unter anderem, der Verordnungsgeber habe – entsprechend der im Zeitpunkt des Inkrafttretens der angegriffenen Regelungen maßgeblichen Fassung des Infektionsschutzgesetzes – zurecht die sogenannte 7-Tage-Inzidenz anstelle der aktuell maßgeblichen 7-Tage-Hospitalisierungsrate zugrunde gelegt. Nach dem seinerzeit vorliegenden Inzidenzwert sei der Verordnungsgeber demnach nach wie vor berechtigt gewesen, den Zutritt zum Schulgelände nur Schülern zu gestatten, die sich einem Selbsttest unter Aufsicht unterziehen und ein negatives Testergebnis vorweisen können.

Ferner gab das Gericht an, dass auch die Testpflicht verhältnismäßig sei. Schließlich sei zu berücksichtigen, dass gegenwärtig für Kinder unter 12 Jahren keine Impfempfehlung bestehe und auch ein Großteil der älteren Kinder und Jugendlichen bislang nicht geimpft sei. Auch würden derzeit fast alle Infektionen durch die sogenannte Delta-Variante des Corona-Virus verursacht, die leichter übertragbar sei.

Bei der beanstandeten Maskenpflicht – so das Gericht abschließend – handele es sich um eine das regelmäßige Testen der Schüler ergänzende Maßnahme zur Kontrolle des Infektionsgeschehens. Nicht zuletzt werde die Eingriffsintensität der Maskenpflicht in der Schule dadurch erheblich abgesenkt, dass diese nicht durchgängig und überall bestehe. So müssten in Unterrichtsräumen und im Freien schließlich keine Maske getragen werden.

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