Die neue Versetzungsverordnung: Bildungsminister Tullner rudert zurück

5. Mai 2021 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

Vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen der Versetzungsverordnung (HalleSpektrum berichtete) erklärte Bildungsminister Marco Tullner am gestrigen Tag, die Forderungen vieler Kritiker, die Änderungen an der Versetzungsverordnung grundsätzlich zu beerdigen, seien reiner Populismus.

„Eine Änderung der Versetzungsverordnung ist zwingend notwendig, um ein freiwilliges Wiederholen in diesem Schuljahr ohne eine Anrechnung auf die Gesamtverweildauer zu ermöglichen. Dies ist und bleibt das Hauptargument für die Notwendigkeit der Verordnungsänderung.“, argumentierte der Minister, lenkte dann jedoch ein und sagte: „Ich habe nun aber entschieden, dass die Regelungen zur Einstufung in den Realschulabschluss bzw. Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht vorerst nicht in die Versetzungsverordnung aufgenommen werden. Der ursprüngliche Vorschlag – erarbeitet durch eine AG von Schulpraktikern – soll im kommenden Schuljahr aber erneut aufgegriffen und breit diskutiert werden.“

Auch zukünftig sollen demnach gemeinsam mit Fachverbänden und Kammern Regelungen für den Real- und Hauptschulabschluss erörtert und diskutiert werden. – Das Ziel bleibe schließlich, möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu einem guten Schulabschluss zu bringen, der den Anforderungen der späteren Berufswelt auch gerecht werde, so Tullner abschließend.

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