Christian-Wolff-Gymnasium braucht für mehr Klassen auch mehr Räume und mehr Lehrer

4. Februar 2020 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

Die Stadtverwaltung legte dem Bildungsausschuss die 1. Änderungssatzung der Satzung über das Verfahren zur Aufnahme und Auswahl in den 5. Schuljahrgang vor. Hier sollen laut Frau Brederlow die Aufnahmekapazitäten für das Aufnahmeverfahren der weiterführenden Schulen geändert werden. Das Verfahren zur Aufnahme an weiterführenden Schulen beginnt Ende Februar. Die Losverfahren müssen bis spätestens Mitte März durchgeführt werden. Für die Verwaltung ist es deshalb notwendig noch im Februar 2020 eine Änderungssatzung zu beschließen.

Eine Änderung würde das Christian-Wolff-Gymnasium betreffen. Für das Schuljahr 2020/21 soll die Kapazitätsgrenze von 5 auf 6 zügig (168 Schülerinnen und Schüler) geändert werden. Andreas Slovigk (sachkundiger Einwohner und Schulleiter des Gymnasiums) gibt zu bedenken, dass eine 6 Zügigkeit die Schule an ihre Kapazitätsgrenzen bringt. Die aufgestellten Container würden gerade den aktuellen Raumbedarf bei 5 Zügigkeit abfedern. Der für die Berechnung zugrunde gelegte Raumfaktor entspräche den Bedarfen für Räume nach alter Oberstufenverordnung. Mit der jetzt gültigen Verordnung entstünde ein höherer Raumbedarf. Eigentlich sei das Gymnasium 4 zügig konzipiert. „Wir waren schon mal totgesagt“. Im letzten Schuljahr habe sich die Schule dann bereit erklärt fünf 5. Klassen aufzunehmen. Vom Christian-Wolff-Gymnasium wurde die „Stadt nie im Regen stehen gelassen“. Personalprobleme bestünden deshalb schon jetzt. Bei 6 Zügigkeit benötige die Schule 2-3 Lehrer*innen mehr, diese wären aber jetzt schon nicht auf dem Arbeitsmarkt. Die 6 Zügigkeit würde auch das Anwahlverhalten auf die Schule verändern. Er bitte deshalb die 5 Zügigkeit zu belassen.

Der Bildungsausschuss stimmt auf Änderungsantrag der LINKEN gegen die Vergrößerung des Christian-Wolf-Gymnasiums.

Thomas Senger (Vorsitzender des Stadtelternrats) dankt der Verwaltung für die richtig dargestellten Schüler*innenzahlen in der Vorlage, kritisiert aber, dass weiterhin der Bedarf an Gesamtschulen nicht gedeckt wird. Es fehlen 160 Plätze allein an den Integrierten Gesamtschulen. Er weist auf den Rechtsanspruch auf diese Schulform hin. Eine Erhöhung der Kapazitäten sei lediglich für Gymnasien (Giebichenstein-Gymnasium „Thomas Müntzer“: 5 zügig / 140 Schülerinnen und Schüler, Gymnasium Südstadt: 5 zügig / 140 Schülerinnen und Schüler) und die KGS „Wilhelm von Humboldt“ 5 zügig / 112 Schülerinnen und Schüler im Sekundarschulzweig und im Gymnasialzweig 4 zügig / 112 Schülerinnen und Schüler.) angedacht. Die Erhöhung der Kapazitäten an der Kooperative Gesamtschule löse aber nicht den Bedarf. Eine Kooperative Gesamtschule teile zeitiger in Sekundarschulklassen und gymnasiale Klassen ein. Es gäbe Kapazitätserweiterungen, aber dort wo „Eltern und Schüler hinwollen auf die Gesamtschulen da passiert das nicht“. Der Stadtelternrat werde auch diesmal zum Anrecht auf einen Platz in der Gesamtschule beraten. Es werde wieder Klagen und daraus resultierende Aufnahmen an den Gesamtschulen wie im letzten Jahr geben.

Unterstützung erhält er von Carsten Heym (AfD-Stadtratsfraktion Halle). Als Vater von 2 Kindern könne er sich in die Situation von Eltern versetzen, die Gesamtschulen als beste Bildungseinrichtung ansehen.

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