Aussetzung der Präsenzlehre an der Uni verlängert

4. Januar 2021 | Bildung und Wissenschaft | Keine Kommentare

 

In einer heutigen Mitteilung des Rektorats der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) teilte Rektor Prof. Dr. Christian Tietje allen Angehörigen der Universität mit, dass entgegen der noch im alten Jahr gemachten Pläne, die Präsenzlehre ab dem 11. Januar 2021 wieder zuzulassen, diese nun doch bis Ende des Monats nicht stattfinden wird.

Bisher hatte die Universität zumindest den Standpunkt vertreten, Präsenzlehre zumindest überall dort zu ermöglichen, wo dies aus inhaltlichen oder didaktischen Gründen sinnvoll und sogar notwendig sei.

Trotz aller Wünsche, die Corona-Pandemie schnell zu überwinden, zeige die Realität leider doch, dass das noch einige Zeit dauern werde, so heißt es in der Erklärung. Das Infektionsgeschehen sei weiterhin viel zu hoch, was Einschränkungen im alltäglichen Leben für jeden von uns zur Folge habe.

„Wir wollen mit dieser Entscheidung nicht warten, bis Ende dieser Woche eine neue Corona Eindämmungsverordnung durch die Landesregierung veröffentlicht wird. Die Zeit würde dann zu knapp werden, um sich auf die Lehrveranstaltungen ab dem 11. Januar vorzubereiten.“

Das Rektorat hat daher vorbehaltlich der jeweiligen Rechtslage Folgendes beschlossen:

  • Präsenzveranstaltungen in der Lehre dürfen auch weiterhin bis mindestens 25. Januar 2021 nicht stattfinden. Bis dahin findet die Lehre an der Universität in digitaler Form statt.
  • Prüfungen dürfen unter Beachtung der einschlägigen Hygienerichtlinien (insbesondere Abstandsgebot und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) in Präsenz stattfinden, wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt bereits angesetzt sind. Allerdings empfiehlt das Rektorat dringend, auch Prüfungen soweit wie möglich in digitaler Form durchzuführen.
  • Laborpraktika, Geländeübungen und Grabungen sowie musik- und sportpraktische Übungen können weiterhin durchgeführt werden, wenn die bereits in der Woche vor Weihnachten angewandten Hygienekonzepte zur Anwendung kommen, insbesondere also FFP2-Masken getragen werden.

Diese Regelungen gelten nur für die akademische Lehre an der Universität. Der sonstige Dienstbetrieb in Forschung und Verwaltung bleibt hiervon allerdings unberührt. Innerhalb der nächsten drei Wochen soll in Absprache mit den Fakultäten und Gremien der Universität ein Entschluss gefasst werden, wie die verbleibende Vorlesungszeit bis zum 20. Februar 2021 gestaltet werden soll.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben