Auswahl bevorstehender Strafprozesse am Amtsgericht

19. Januar 2017 | Nachrichten | 13 Kommentare

Angeklagt wegen Seriendiebstahl: leidet Angeklagte unter Kleptomanie?

Der 1980 geborenen Angeklagten werden in mehreren Anklagen Diebstähle zur Last gelegt. So soll sie in der Zeit vom 19.06.2014 bis 13.03.2015 und am 12.01.2016 habe sie in 7 Fällen in verschiedenen Geschäften im Raum Halle aus an Einkaufswagen oder Rollatoren hängenden Taschen, aber auch aus Jacken- oder Manteltaschen Geldbörsen mit Bargeld und persönlichen Papieren entnommen. In weiteren Fällen habe sie in verschiedenen Geschäften Waren entwendet, unter anderem Spielzeug, welches sie als Geschenk für ihren Sohn zur Einschulung ausgesucht habe.

Die Angeklagte ist in strafrechtlicher Hinsicht bereits aufgefallen. Andererseits wurden Verfahren wegen Diebstahls wegen Schuldunfähigkeit bereits eingestellt. Auch im jetzigen Verfahren wird es im Wesentlichen darum gehen, ob die Angeklagte aufgrund einer Zwangsstörung („Kleptomanie“) möglicherweise schuldunfähig war. Dazu soll eine Sachverständige Stellung nehmen, die sich auch mit unterschiedlich lautenden Vorgutachten auseinandersetzen wird.

(361 Ds 354 Js 8176/15, 23.01.2017, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019)

Angeklagt der Gewerbsmäßigen Untreue in 94 Fällen

Der 1966 geborene Angeklagte aus dem Saalekreis soll als gerichtlich bestellter Betreuer eines Ehepaares im Zeitraum Februar 2010 bis Februar 2015 über Vermögen der Betreuten verfügt haben, indem er unter anderem Überweisungen in einer Gesamthöhe von 14.406,46 € von deren Konto auf ein von ihm geführtes Kreditkartenkonto überwiesen habe.

Außerdem habe er durch mehrere Buchungen in Höhe von insgesamt 10.476,35 € durch Überweisung auf sein eigenes Girokonto verfügt.

Weitere Zahlungen in Höhe von 6.003,70 € seien von ihm durch Überweisung zu Gunsten des Kontos seines Sohnes erfolgt.

Schließlich habe er zu Lasten des Kontos der betreuten Eheleute verschiedene Elektronikartikel und Werkzeugartikel im Gesamtwert von 6.484,66 € zur eigenen Verwendung gekauft.

Mit dem Zahlungssystem PayPal und mittels weiterer unberechtigter Überweisungen habe er schließlich z.B. Autoreifen, weitere Elektronik – und Werkzeugwaren, Ausstattungen für sein Motorrad, Dienstleistungen des Unternehmens ParShip, Kfz-Steuer für sein Fahrzeug und ADAC Beiträge bezahlt. Auch eine Überweisung in Höhe von 1.041,48 € an eine Fahrschule findet sich. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von 4.641.26 Euro.

(304 Ls 183 Js 6836/15, 24.01.2017, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.031)
Angeklagt wegen Körperverletzung und rassistischer Beleidigungen:

Dem 1988 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 09.03.2015 eine aus Afrika stammende Frau zunächst beleidigt zu haben, unter anderem durch Verwendung des Ausdrucks „Neger“ mit der Aufforderung, in die Heimat zurückzukehren. Außerdem habe er vor ihr ausgespuckt.

Wenig später habe er ihr einen Fußtritt in den Rücken versetzt, wodurch sie in einen Fahrstuhl gestürzt sei. Während sie am Boden gelegen habe, habe der Angeklagte mehrfach mit seinem mit Sportschuhen beschuhten Fuß gegen den Kopf und in den Bauch getreten. Währenddessen habe die 1994 geborene Mitangeklagte die Fahrstuhlknöpfe gedrückt, so dass der Aufzug auf- und abgefahren sei und die Geschädigte den Fahrstuhl nicht habe verlassen können. Schließlich habe der Fahrstuhl im Erdgeschoss angehalten und der Angeklagte habe die Geschädigte aus dem Fahrstuhl gestoßen, so dass sie erneut zu Boden gestürzt sei, worauf der Angeklagte erneut getreten habe. Außerdem habe er geäußert, dass er sie töten werde, sie solle in ihre Heimat zurückgehen.

Wenig später habe er erneut gegen den Kopf der am Boden liegende Geschädigte getreten.

Die Geschädigte habe in einem Krankenhaus stationär behandelt werden müssen.

(350 Ds 418 Js 11167/15, 02.02.2017, 11:00 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.034)

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