Auswahl bevorstehender Strafprozesse am Amtsgericht
19. Januar 2017 | Nachrichten | 13 KommentareAngeklagt wegen Seriendiebstahl: leidet Angeklagte unter Kleptomanie?
Der 1980 geborenen Angeklagten werden in mehreren Anklagen Diebstähle zur Last gelegt. So soll sie in der Zeit vom 19.06.2014 bis 13.03.2015 und am 12.01.2016 habe sie in 7 Fällen in verschiedenen Geschäften im Raum Halle aus an Einkaufswagen oder Rollatoren hängenden Taschen, aber auch aus Jacken- oder Manteltaschen Geldbörsen mit Bargeld und persönlichen Papieren entnommen. In weiteren Fällen habe sie in verschiedenen Geschäften Waren entwendet, unter anderem Spielzeug, welches sie als Geschenk für ihren Sohn zur Einschulung ausgesucht habe.
Die Angeklagte ist in strafrechtlicher Hinsicht bereits aufgefallen. Andererseits wurden Verfahren wegen Diebstahls wegen Schuldunfähigkeit bereits eingestellt. Auch im jetzigen Verfahren wird es im Wesentlichen darum gehen, ob die Angeklagte aufgrund einer Zwangsstörung („Kleptomanie“) möglicherweise schuldunfähig war. Dazu soll eine Sachverständige Stellung nehmen, die sich auch mit unterschiedlich lautenden Vorgutachten auseinandersetzen wird.
(361 Ds 354 Js 8176/15, 23.01.2017, 09:00 Uhr, Strafrichter, Saal: 1.019)
Angeklagt der Gewerbsmäßigen Untreue in 94 Fällen
Der 1966 geborene Angeklagte aus dem Saalekreis soll als gerichtlich bestellter Betreuer eines Ehepaares im Zeitraum Februar 2010 bis Februar 2015 über Vermögen der Betreuten verfügt haben, indem er unter anderem Überweisungen in einer Gesamthöhe von 14.406,46 € von deren Konto auf ein von ihm geführtes Kreditkartenkonto überwiesen habe.
Außerdem habe er durch mehrere Buchungen in Höhe von insgesamt 10.476,35 € durch Überweisung auf sein eigenes Girokonto verfügt.
Weitere Zahlungen in Höhe von 6.003,70 € seien von ihm durch Überweisung zu Gunsten des Kontos seines Sohnes erfolgt.
Schließlich habe er zu Lasten des Kontos der betreuten Eheleute verschiedene Elektronikartikel und Werkzeugartikel im Gesamtwert von 6.484,66 € zur eigenen Verwendung gekauft.
Mit dem Zahlungssystem PayPal und mittels weiterer unberechtigter Überweisungen habe er schließlich z.B. Autoreifen, weitere Elektronik – und Werkzeugwaren, Ausstattungen für sein Motorrad, Dienstleistungen des Unternehmens ParShip, Kfz-Steuer für sein Fahrzeug und ADAC Beiträge bezahlt. Auch eine Überweisung in Höhe von 1.041,48 € an eine Fahrschule findet sich. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von 4.641.26 Euro.
(304 Ls 183 Js 6836/15, 24.01.2017, 09:00 Uhr, Schöffengericht, Saal: 1.031)
Angeklagt wegen Körperverletzung und rassistischer Beleidigungen:
Dem 1988 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, am 09.03.2015 eine aus Afrika stammende Frau zunächst beleidigt zu haben, unter anderem durch Verwendung des Ausdrucks „Neger“ mit der Aufforderung, in die Heimat zurückzukehren. Außerdem habe er vor ihr ausgespuckt.
Wenig später habe er ihr einen Fußtritt in den Rücken versetzt, wodurch sie in einen Fahrstuhl gestürzt sei. Während sie am Boden gelegen habe, habe der Angeklagte mehrfach mit seinem mit Sportschuhen beschuhten Fuß gegen den Kopf und in den Bauch getreten. Währenddessen habe die 1994 geborene Mitangeklagte die Fahrstuhlknöpfe gedrückt, so dass der Aufzug auf- und abgefahren sei und die Geschädigte den Fahrstuhl nicht habe verlassen können. Schließlich habe der Fahrstuhl im Erdgeschoss angehalten und der Angeklagte habe die Geschädigte aus dem Fahrstuhl gestoßen, so dass sie erneut zu Boden gestürzt sei, worauf der Angeklagte erneut getreten habe. Außerdem habe er geäußert, dass er sie töten werde, sie solle in ihre Heimat zurückgehen.
Wenig später habe er erneut gegen den Kopf der am Boden liegende Geschädigte getreten.
Die Geschädigte habe in einem Krankenhaus stationär behandelt werden müssen.
(350 Ds 418 Js 11167/15, 02.02.2017, 11:00 Uhr, Jugendrichter, Saal: 2.034)
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Na da bin ich mal gespannt, ob mir der angesprochene „hei-“ den Tipp weitergibt.
In den Schlaf komme ich heute auf jeden Fall nicht. 🙂
…habe hierzu im nichts weiter zum Beitrag kommentiert. Ich sprach natürlich dich jetzt an hei-wu (sorry)
Und noch was, hei- den Tip mit der Teilnahme an den öffentlichen Verhandlungen…Das gib mal an Ronny weiter. Da kann er dann seine Thesen prüfen. Ich
Wie ein porbitzer Uhrwerk. 🙂
Hei-wu, das habe ich schon bemerkt. Ich hätte mich zum Beitrag nicht geäußert, wenn Ronny nicht den Käse gepostet hätte
Eine große hinterlassene Lücke von dir ist nicht erkennbar. Aber beleidigt reagieren tust du wie ein „kleines Mädchen“.
Dein Kommentar zum Beitrag war unsinnig, weil die Herkunft der Täter im Beitrag unbenannt blieb und lediglich eine Auswahl der zu verhandelnden Fälle abgebildet wurde.
@Porbi, um Asylbewerber ging es hier Täterseitig gad nicht. Da das natürlich nur eine redaktionelle (klar, geschönte) Auswahl war, bleibt dir nun nichts anderes übrig, als jeden Tag alle Verhandlungen in Strafsachen zu verfolgen. Die Sitzungen sind öffentlich. Nur zu !
Na wenigstens stehst du drüber . 🙂
Warum füllst du eigentlich nicht die große Lücke an sachlichen Beiträgen, die ich hinterlassen habe? Trau dich! Mehr als ausgelacht werden kannst du nicht. Und das hat dir bisher ja auch nichts ausgemacht. 🙂
Der selbstverliebte Narzist träumt immer noch von persönlich erfundenen Gemeinschaften. Nur, der Traum ist noch immer unerfüllt.
Schlafe weiter und hänge deinen Phantasien nach. Dann trollst du wenigstens nicht hier herum.
Sachliche Beiträge deinerseits werden ja sowieso immer weniger.
Hast du schon wieder Social-Media-Dienst? Irgendwer im Kreisverband kann dich wohl nicht leiden? Aber nach dem Abstieg von Tillschneider müssen sowieso alle etwas zusammenrücken. 🙂
Wir wissen doch, dass hier alles in Ordnung ist und Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge und andere Migranten nichts oder zumindest nur im geringen Umfang mit den statistisch erfassten Straftaten zu tun haben. Mit diesen vereinzelten Fällen zu leben ist überhaupt kein Problem. Richtig so, Ronny?
Und das ist nur ein klitzekleiner Auszug!
Am Amtsgericht Halle sind insgesamt 15 Strafrichter tätig, die so zeimlich jeden Tag verhandeln. In Sachsen-Anhalt gibt es noch 24 weitere AG, 4 Landgerichte (LG Halle: 13 Strafkammern), und alle Beteiligten sind ausgelastet und teilweise überlastet. Und das seit Jahren.
Wohlgemerkt nur Strafsachen und das in einem Land mit nicht mal 2,3 Mio Einwohnern. Also alles mit 35 multiplizieren!
Nur mal als Hinweis für alle, die sich wegen der „überbordenden“ Kriminalität nicht mehr raustrauen, obwohl sie sowieso nur selten an die frische Luft gehen. 🙂
Wenn man das liest kommt einem die Galle hoch.